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Veröffentlicht am 27. Mai 2025

Zulassung von Triebfahrzeugführenden

Das BAV ist für verschiedene Aspekte der Zulassung von Triebfahrzeugführenden (Lok- und Tramführer) und von weiterem Personal mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich zuständig (z. B. Fahrdienstleiter, Baustellensicherung).

Es legt die medizinischen, psychologischen und fachlichen Voraussetzungen fest, welche dieses Personal zu erfüllen hat. Das BAV ernennt die Prüfungsexperten, Vertrauensärzte und Vertrauenspsychologen. Es regelt, wie die Prüfungsexperten die praktische und theoretische Triebfahrzeugführer-Prüfung durchführen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Prüfungen bestanden, stellt das BAV den Triebfahrzeugführenden den Führerausweis aus. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, entzieht das BAV den Führerausweis.

Weitere Informationen

Phoenix

Die Datenbank für alle Triebfahrzeugführenden.