Zulassung von Triebfahrzeugführenden
Das BAV ist für verschiedene Aspekte der Zulassung von Triebfahrzeugführenden (Lok- und Tramführer) und von weiterem Personal mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich zuständig (z. B. Fahrdienstleiter, Baustellensicherung).
Es legt die medizinischen, psychologischen und fachlichen Voraussetzungen fest, welche dieses Personal zu erfüllen hat. Das BAV ernennt die Prüfungsexperten, Vertrauensärzte und Vertrauenspsychologen. Es regelt, wie die Prüfungsexperten die praktische und theoretische Triebfahrzeugführer-Prüfung durchführen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Prüfungen bestanden, stellt das BAV den Triebfahrzeugführenden den Führerausweis aus. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, entzieht das BAV den Führerausweis.
Weitere Informationen
Phoenix
Die Datenbank für alle Triebfahrzeugführenden.
