Typenzulassungen Elemente von Eisenbahnanlagen
Als Vorleistung für die in Art. 18 des Eisenbahngesetzes (EBG) geregelten Plangenehmigung für Bauten und Anlagen ermöglicht der Art. 18x EBG die so genannte Typenzulassung für Elemente von Eisenbahnanlagen, die in genau gleicher Weise und in gleicher Funktion mehrfach Anwendung finden.
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Zulassungen und Regelwerke
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
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