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Veröffentlicht am 28. Mai 2025

Eisenbahn-Fahrzeugregister

Alle in der Schweiz zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge sind in einem zentralen Fahrzeugregister verzeichnet. Nebst vielen anderen Angaben sind dort die Fahrzeughalter und die Angaben zur Betriebsbewilligung aufgeführt.

Ein Güterzug der SBB Cargo mit gelben Güterwagen der Post fährt durch eine ländliche Umgebung.

Auf Basis von Art. 17a des Eisenbahngesetzes (EBG) führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Register aller in der Schweiz zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge. In diesem schweizerischen Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR, engl. für National Vehicle Register) erfasst es die Halter von Eisenbahnfahrzeugen mittels einer Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM, (engl. für Vehicle Keeper Marking). Im Weiteren teilt es Triebfahrzeugen und Triebzügen, Reisezug- und Güterwagen sowie Spezialfahrzeugen bei der Erstzulassung (Betriebsbewilligung) eine zwölfstellige Fahrzeugnummer zu.

Mit dem NVR wird jedem in der Schweiz registrierten Fahrzeug auch eine für die Instandhaltung des Fahrzeugs zuständige Stelle zugeordnet. Es enthält zusätzlich Angaben zu den europäisch erteilten Typengenehmigungen. Das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister (NVR) ist Teil des europäischen Fahrzeugregisters (ECVVR).

Zugang und Registrierung NVR-Datenbank

Das Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister kann direkt über rollingstockregister.ch aufgerufen werden. Die Abfrage von Daten zu einem einzelnen Fahrzeug ist mit Hilfe der 12-stelligen Fahrzeugnummer möglich und öffentlich zugänglich.

Für umfangreichere Recherchen in der Datenbank sind spezielle Zugriffsrechte notwendig, die je nach Qualifikation des Antragsstellers vom BAV vergeben werden.

Das Europäische Fahrzeugregister (ECVVR)

Das Europäische Fahrzeugregister (ECVVR) der Europäischen Eisenbahnagentur ist über vvr.era.europa.eu erreichbar (Login notwendig). Im ECVVR können Daten eines Fahrzeugs in einem dem ECVVR angeschlossenen, nationalen Fahrzeugregister abgefragt werden. Der Zugang ist nur für registrierte Nutzer möglich. Registrierten Nutzern werden entsprechend ihrer Rolle Zugriffsrechte zugeteilt. Die Zugriffsrechte richten sich nach Ziffer 3.3 des Anhangs zum Beschluss der Kommission 2011/107/EU. Ein Antrag zur Zuteilung von Benutzerrechten für den Zugang zur ECVVR-Datenbank ist per E-Mail an das BAV zu richten. Der Zugang zum ECVVR erfordert eine gültige E-Mail-Adresse.

Weitere Informationen

FAQ