Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen

Seit 1994 schreibt die Schweizer Bundesverfassung vor, dass der Güterverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern ist. Dank griffiger Massnahmen erreicht die Bahn inzwischen einen Marktanteil von knapp drei Viertel. Ziel bleibt es, die Verlagerung weiter voranzutreiben und die Zahl von Lastwagen auf 650‘000 Fahrten pro Jahr zu senken.

Güterzug SBB Cargo im Gotthard-Basistunnel
Die Bahn erreicht im Güterverkehr durch die Alpen einen Marktanteil von rund 70 %.
© SBB

Seit dem Ja des Stimmvolks zur «Alpeninitiative» von 1994 ist der Auftrag in der Bundesverfassung verankert, den Transit-Güterverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Bundesrat und Parlament sorgten dafür, dass dieser Beschluss in marktwirtschaftlichem Rahmen und ohne Diskriminierung ausländischer Transporteure umgesetzt werden kann. Das Güterverkehrsverlagerungsgesetz verlangt, dass die Zahl der Fahrten in- und ausländischer Lastwagen und Sattelschlepper durch die Schweizer Alpen von 1,4 Millionen im Jahr 2000 auf 650'000 Fahrten pro Jahr gesenkt werden soll. Hierzu wurden verschiedene Instrumente beschlossen und umgesetzt:

  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Seit Anfang 2001 bezahlen Lastwagen auf allen Schweizer Strassen eine distanz-, gewichts- und emissionsabhängige Abgabe. Zwei Drittel der Einnahmen aus der LSVA fliessen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), aus welchem unter anderem die NEAT finanziert wurde.
  • Modernisierung der Bahninfrastruktur: Die Schweiz hat für rund 24 Milliarden Franken die NEAT und den 4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse gebaut. Dank der Basistunnel durch Gotthard, Ceneri und Lötschberg und dem einheitlichen Profil können Güterzüge in grösserer Zahl und unter erleichterten Bedingungen verkehren. Die Fahrzeiten zwischen Nord und Süd werden kürzer.
  • Bahnreform: Die Liberalisierung des Güterverkehrsmarktes und die Öffnung des Schienennetzes für Dritte verstärkt den Wettbewerb unter den Bahngesellschaften. Das Bahnangebot ist besser und kostengünstiger geworden.
  • Landverkehrsabkommen Schweiz-EU: Es sichert die schweizerische Verlagerungspolitik gegenüber Europa ab; die EU anerkennt die Schweizer Ziele und Instrumente, insbesondere die LSVA.
  • Engagement in europäischen Korridorgremien: Das BAV setzt sich in den Gremien der europäischen Schienengüterverkehrs-Korridore, welche für die Schweiz relevant sind (Korridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer), dafür ein, dass die Bahninfrastruktur in allen betroffenen Ländern abgestimmt ausgebaut wird. Es engagiert sich dafür, dass auf den Korridoren genügend Kapazitäten für den Güterverkehr gesichert werden und dass der Schienengüterverkehr auf der gesamten Nord-Süd-Achse möglichst pünktlich verkehren kann.
  • Flankierende Massnahmen: Betriebsabgeltungen und Investitionshilfen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr und die Rollende Landstrasse unterstützen und verstärken die Verlagerung.

Dank dieser Instrumente und Massnahmen konnte die Zahl schwerer Güterfahrzeuge durch die Schweizer Alpen auf unter eine Million gesenkt werden. Ohne die erwähnten Massnahmen würden heute wegen des stetig wachsenden Güterverkehrs jährlich rund 800'000 zusätzliche Lastwagen und Sattelschlepper die Alpen durchqueren. Die Bahn hat im Güterverkehr durch die Schweizer Alpen einen Marktanteil von knapp drei Viertel – massiv mehr als in benachbarten Ländern mit ähnlicher Topographie. Dominierend ist dabei der kombinierte Verkehr.

Alpenquerender Strassengüterverkehr
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