Das Bundesamt für Verkehr setzt den in der Bundesverfassung verankerten Auftrag um, die Gütertransporte durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.
Alle zwei Jahre informiert der Bundesrat das Parlament über den Stand der Verlagerung. Der Verlagerungsbericht beurteilt die Wirksamkeit der Massnahmen und enthält die Ziele für die nächste Zwischenperiode und das dazugehörige Vorgehen.