Ausbauschritt 2035

Der Bahn-Ausbauschritt 2035 (AS 2035) bezweckt, Engpässe im Eisenbahnnetz zu beheben und neue Viertel- und Halbstundentakte einzuführen. Für das Gesamtpaket hat das Parlament rund 16 Milliarden Franken bewilligt.

Ein Zug der SBB fährt in den Lötschberg-Basistunnel.
Mit dem Ausbau des Lötschberg-Basistunnels schafft der Bund die Voraussetzung für den Intercity-Halbstundentakt zwischen Bern und dem Wallis.
© BAV

Das schweizerische Bahnsystem wird im Sinne der rollenden Planung schrittweise ausgebaut. Mit dem Ausbauschritt 2035 (AS 2035) hat das Parlament Investitionen von rund 16 Milliarden Franken bewilligt. So kann das Angebot sowohl im Fern- wie auch im S-Bahn-Verkehr weiter verdichtet und an die stark steigende Nachfrage angepasst werden. Ermöglicht werden auch Ausbauten bei Meterspurbahnen und für den Güterverkehr.

Der AS 35 beinhaltet rund 200 grössere und kleinere Ausbauten. Darunter fallen ein Tunnel für eine Direktverbindung Neuenburg - La-Chaux-de-Fonds, der Brüttener- und der Zimmerberg-Basistunnel II im Grossraum Zürich und der Ausbau des Lötschberg-Basistunnels. Dazu kommen Ausbauten zwischen Yverdon, Lausanne und Genf (neuer Tunnel Morges-Perroy) sowie im Knoten St. Gallen. Ebenso werden verschiedene Bahnhöfe modernisiert und neue Haltestellen gebaut. Ein Teil der Mittel wird für behindertengerechte Perronanlagen oder Abstellanlagen eingesetzt.

Weitere Informationen

Dokumentation

Evaluation Planungsprozess für Ausbauschritt 2035

Als Behörde prüft das BAV mit Evaluationen regelmässig, ob bestimmte Instrumente des staatlichen Handelns wirksam und effizient sind. 2020 hat es ein externes Büro mit der Evaluation des Planungsprozesses für den Ausbauschritt 2035 beauftragt. Für den Ausbau der Bahninfrastruktur wurde mit FABI eine neue Grundlage für den Planungsprozess geschaffen. Er kam erstmals für den Ausbauschritt 2035 zur Anwendung. Mit der Evaluation wurde eine rückblickende Bewertung des Planungsprozesses für den Ausbauschritt 2035 vorgenommen sowie Optimierungen für den Planungsprozess des nächsten Ausbauschritts identifiziert. Insgesamt zeigte sich eine grosse Mehrheit der beteiligten Akteure mit dem Planungsprozess im Grundsatz zufrieden. Angesichts der Tatsache, dass sich der Planungsprozess aufgrund der neuen FABI-Gesetzgebung von Grund auf verändert hat, lässt sich positiv festhalten, dass die erste Durchführung gelungen ist. Die Evaluatoren haben das Optimierungspotenzial in zehn Empfehlungen festgehalten, die bis zum Start des Planungsprozesses für den nächsten Ausbauschritt umgesetzt werden. Einzig der Empfehlung zum vorzeitigen Festlegen netzbestimmender Elemente, zum Beispiel von Grossprojekten, wird nicht gefolgt. Dies entspricht nicht dem Grundsatz einer parallelen, gleichberechtigten Planung aller Verkehrsarten.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/bahninfrastruktur/ausbauprogramme/ausbauschritt-2035.html