Jedes im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister mit Status "in Betrieb" eingetragene Fahrzeug muss betriebssicher sein. Die für die Instandhaltung von Fahrzeugen verantwortliche Stelle muss nach der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (EU) 2016/798 im Fahrzeugregister eingetragen sein. Die verantwortliche Stelle für Güterwagen muss zusätzlich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 zertifiziert sein und wird ebenfalls im Fahrzeugregister eingetragen.
Die vollständige Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 in Schweizer Recht ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Zertifizierung von für die Instandhaltung anderer Fahrzeuge als Güterwagen zuständige Stelle ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
Die Benutzerrechte für ECM-Stellen sind beim Betreiber der Datenbank, der ENOTRAC AG, mit einer E-Mail an rollingstockregister@enotrac.com zu beantragen. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Nummer des Unternehmens
- vollständige Adresse des Geschäftssitzes
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
- zudem muss dem Antrag gegebenenfalls ein gültiges Zertifikat gemäss der Durchführungsverordnung (EU) 2109/779 beigelegt werden.
Die anschliessende Zuordnung seiner Fahrzeuge zu einer ECM-Stelle ist Sache des Fahrzeughalters. Die Registrierung einer, für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stelle im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister ist kostenlos.