Jedes im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister mit Status "in Betrieb" eingetragene Fahrzeug muss betriebssicher sein. Die für die Instandhaltung von Fahrzeugen verantwortliche Stelle muss nach der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (EU) 2016/798 im Fahrzeugregister eingetragen sein. Die verantwortliche Stelle für Fahrzeuge muss zusätzlich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 zertifiziert sein. Das Zertifikat wird ebenfalls im Fahrzeugregister eingetragen.
Die Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht sind in Art. 5j und Art. 58 EBV beschrieben. Die Anforderungen gemäss Art. 14 Abs. 2 und 3 sowie Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/798 und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 gelten jedoch für alle verantwortlichen Stellen für Fahrzeuge.
Die Benutzerrechte für ECM-Stellen sind beim Betreiber der Datenbank, der ENOTRAC AG, mit einer E-Mail an rollingstockregister@enotrac.com zu beantragen. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Nummer des Unternehmens
- vollständige Adresse des Geschäftssitzes
- Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mailadresse der bezeichneten Kontaktperson
- zudem muss dem Antrag gegebenenfalls ein gültiges Zertifikat gemäss der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 beigelegt werden.
Die anschliessende Zuordnung seiner Fahrzeuge zu einer ECM-Stelle ist Sache des Fahrzeughalters. Die Registrierung einer für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stelle im Schweizer Eisenbahn-Fahrzeugregister ist kostenlos.