Häufig gestellte Fragen

Wer ist für das Eisenbahnfahrzeugregister zuständig?

Das Eisenbahn-Fahrzeugregister wird vom Bundesamt für Verkehr BAV geführt. Das BAV hat die Firma ENOTRAC AG mit dem Betrieb der Datenbank des Fahrzeugregisters beauftragt. Die ENOTRAC AG gilt als Registerführer.

Kann ein Halter ein Fahrzeug registrieren, obwohl er über kein Halterkürzel (VKM) verfügt?

Nein, ein Fahrzeughalter muss über eine Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM) verfügen.

Wofür ist ein Fahrzeughalter verantwortlich?

Der im Register eingetragene Halter ist gemäss der Schweizer Eisenbahngesetzgebung für den sicheren Betriebszustand seiner Fahrzeuge und für den Fahrzeugunterhalt verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für die Daten in der NVR-Datenbank der unter seinem Halterkürzel eingetragenen Fahrzeuge.

Wann muss in der Datenbank ein Änderungsantrag ausgefüllt werden?

Sind Daten eines Fahrzeugs nicht mehr korrekt, muss unverzüglich durch den Fahrzeughalter ein Änderungsantrag gestellt werden. Rechtsverbindlich ist immer der Eintrag im Fahrzeugregister.

Kann die Fahrzeughalterkennzeichnung an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden?

Die VKM kann zurückgegeben oder an ein anderes Unternehmen abgetreten werden. Ein entsprechender Antrag ist an das Bundesamt für Verkehr BAV, Sektion Schienennetz, 3003 Bern oder per E-Mail an info_tuv@bav.admin.ch zu übermitteln.

Was ist bei einem Verkauf eines Fahrzeugs zu tun?

Ändert mit dem Verkauf die Halterverantwortung und damit die Fahrzeughalterkennzeichnung, ist in der Datenbank ein Halterwechselantrag zu stellen. Der aktuelle Halter gibt das Fahrzeug aus seinem Bestand in den virtuellen Halterpool ab. Der neue Halter übernimmt das Fahrzeug mit dem entsprechenden Antrag in der Datenbank in seinen Bestand. Bei der Fahrzeugübernahme sind durch den neuen Fahrzeughalter die für den Unterhalt zuständige Stelle (ECM) und gegebenenfalls der Eigner zu bestimmen. Für den Zeitraum, während dem das Fahrzeug keinem Halter zugeordnet ist, kann es über die öffentliche Suche nicht abgefragt werden und darf nicht eingesetzt werden.

Ich will für mein Fahrzeug eine andere Fahrzeugnummer, was muss ich tun?

Einem Schienenfahrzeug wird bei der ersten Inbetriebnahme eine zwölfstellige Fahrzeugnummer zugeteilt, die es während seiner gesamten Lebensdauer beibehält. Sie wird nur geändert, wenn sie auf Grund von technischen Änderungen am Fahrzeug nicht mehr mit dem Fahrzeug übereinstimmt. Andere Fahrzeugnummernwechsel sind nicht möglich.

Benötigt ein Fahrzeug bei einem Umbau eine neue Fahrzeugnummer?

Sofern die technischen oder betrieblichen Merkmale mit der Fahrzeugnummer nicht mehr übereinstimmen, muss dem Fahrzeug durch das BAV eine neue zwölfstellige Fahrzeugnummer zugewiesen werden. Ein entsprechender Antrag ist spätestens mit Einreichen des Antrags auf Betriebsbewilligung per E-Mail an fahrzeugregister@bav.admin.ch zu übermitteln.

Dem Fahrzeug wurde durch eine ausländische Behörde eine Inbetriebnahmegenehmigung erteilt, was muss ein Fahrzeughalter nun tun?

Inbetriebnahmegenehmigungen in weiteren Ländern sind im Fahrzeugregister einzutragen. Das BAV benötigt die entsprechende Zulassung in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch, oder das von der Europäischen Eisenbahnagentur zur Verfügung gestellte Formular. Dieses Formular wird durch die ausländische Behörde auf Verlangen ausgestellt.

Ich kann mein Passwort oder meinen Benutzernahmen oder beides nicht mehr finden, was muss ich tun?

Senden Sie ein E-Mail an fahrzeugregister@bav.admin.ch unter Angabe Ihres Namens und der Fahrzeughalterkennzeichnung mit der Bitte um Zuteilung eines neuen Passworts. Das BAV wird ein neues Passwort zustellen, das bei der ersten Anmeldung in der Datenbank geändert werden muss.

Ich habe mich als Fahrzeughalter eingeloggt und kann trotzdem nicht alle registrierten Fahrzeuge abrufen. Was muss ich tun?

Ein Fahrzeughalter hat nur Zugriff auf seine eigenen Fahrzeuge. Weitere Fahrzeuge können unter Eingabe der zwölfstelligen Fahrzeugnummer über den öffentlichen Datenbankzugang abgerufen werden.

Weshalb wird eine mir bekannte zwölfstellige Fahrzeugnummer über die öffentliche Abfrage nicht gefunden?

In folgenden Fällen sind die Daten zu einer registrierten Fahrzeugnummer über den öffentlichen Zugang nicht abrufbar:

  • Das Fahrzeug ist nicht mit dem Status "in Betrieb" registriert
  • Das Fahrzeug wurde vom aktuellen Halter mittels Halterwechselantrag in den Pool abgetreten und vom neuen Fahrzeughalter noch nicht in seinen Bestand übernommen.


In diesen Fällen darf das Fahrzeug nicht eingesetzt werden.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/eisenbahn-fahrzeugregister/haeufig-gestellte-fragen.html