Projektaufsicht und Controlling-Instrumente

Die Grösse des NEAT-Projekts und seine beträchtlichen Kosten stellen hohe Anforderungen an die Projekt- und Kontrollorganisation. Es sind verschiedene Behörden, Organisationen und Stellen miteinbezogen:

AlpTransit Gotthard AG (ATG) und BLS AlpTransit AG (BLS AT) sind bzw. waren die Bauherren der drei Basistunnels. Sie üben bzw. übten stellvertretend für den Bund die Bauherrenfunktion aus. Sie sind Tochtergesellschaften der SBB AG bzw. der BLS AG.

Die NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) mit zwölf Vertretern aus National- und Ständerat nahm bis Ende November 2019 die parlamentarische Oberaufsicht über die NEAT wahr. Seit Dezember 2019 wird die Aufsicht durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) weitergeführt.

Der Bundesrat hat die Aufgabe, die strategische Aufsicht über das Projekt wahrzunehmen. Er kann unter anderem Verpflichtungskredite und Reserven freigeben.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vertritt die grundlegenden Interessen des Bundes als Besteller der NEAT. Es hat einerseits die detaillierte NEAT-Controlling-Weisung erlassen. Andererseits schliesst das UVEK mit den Erstellern Verträge über die bestellten Leistungen und den Zeitpunkt der Vertragserfüllung ab (vgl. auch unten).

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) nimmt den grössten Teil der Aufgaben des Bundes wahr, die mit der Verwirklichung der NEAT zusammenhängen. Es übt die operative Aufsicht auf Behördenstufe aus. Seine Zuständigkeit beginnt beim eigentlichen Bauvorhaben (Vorprojekt- und Plangenehmigungsverfahren, Vorgabe der Projektierungs- und Sicherheitsstandards) und endet mit der Erteilung der Betriebsbewilligungen. Es steuert und koordiniert die Arbeiten der Ersteller und erarbeitete zusammen mit den Streckenbetreibern (SBB, BLS) die Grundlagen für die Inbetriebnahme der Basislinien. Zudem erarbeitet das BAV für das UVEK, den Bundesrat und das Parlament die nötigen Dokumente und informiert die parlamentarische Aufsicht regelmässig über den Stand der Projekte. Das BAV bewirtschaftet auch die NEAT-Gelder. Dies beinhaltet ein Kosten- und Finanzmanagement sowie die Verwaltung des Bahninfrastrukturfonds. Dabei steht es in ständigem Kontakt mit dem Finanzdepartement, der Finanzverwaltung und der Finanzkontrolle.

Controlling-Instrumente

Das Controlling der NEAT basiert auf den Regeln des modernen Projektmanagements. Zentrale Elemente sind Transparenz sowie ein Frühwarnsystem. Dem Controlling liegen hauptsächlich Vereinbarungen und die NEAT-Controlling-Weisung (NCW) zugrunde.

In den Vereinbarungen regeln der Bund und die Erstellergesellschaften die wichtigsten Anforderungen sowie Kosten- und Terminziele.

Die NCW regelt die Zusammenarbeit zwischen dem BAV und den Erstellern auf formaler Ebene. Sie sorgt für eine einheitliche Terminologie und einheitliche Daten, stellt den Informationsfluss sicher und regelt die Schnittstellen. Die NCW hat sich beim Controlling der NEAT sehr bewährt; das BAV hat auf ihrer Basis Controlling-Richtlinien für weitere Grossprojekte entwickelt.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/bahninfrastruktur/ausbauprogramme/abgeschlossene-ausbauprogramme/neat/projektaufsicht-und-controlling-instrumente.html