Finanzierung

Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
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Gute Verkehrsinfrastrukturen und öV-Angebote sind wichtige Voraussetzungen für einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum. Deshalb unterstützt die öffentliche Hand den öffentlichen Verkehr (öV) und den Schienengüterverkehr: Bund, Kantone und Gemeinden zahlen rund die Hälfte dieser Verkehrskosten.

Der Bund gibt jährlich über fünf Milliarden Franken für den öV und den Schienengüterverkehr aus. Der Auftrag des Bundesamts für Verkehr (BAV) ist es, die Finanzierung zu steuern und möglichst effizient zu gestalten. Im Kompetenzbereich des BAV gibt es folgende Posten:

  • Die Ausgaben für Ausbauten wie auch für den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds bestritten (rund 4,6 Milliarden Franken pro Jahr),
  • Um schweizweit die Grundversorgung (Service Public) mit öV-Dienstleistungen sicherzustellen, bestellt der Bund zusammen mit den Kantonen im regionalen Personenverkehr (RPV) die notwendigen Transportleistungen mit Zug, Bus, sowie in einzelnen Fällen mit Seilbahn oder Schiff bei den Transportunternehmen (Bundesanteil rund eine Milliarde Franken pro Jahr),
  • Weiter fördert der Bund den Schienengüterverkehr, einerseits mit Betriebsbeiträgen für den kombinierten Verkehr durch die Alpen, andererseits mit der Mitfinanzierung von Güterverkehrsanlagen wie Terminals und Anschlussgleise (total rund 100 bis 200 Millionen Franken pro Jahr).
  • Der Bund leistet zudem Beiträge zu Gunsten des Autoverlads, primär mit periodischen Investitionskrediten. Diese erfolgen grösstenteils mit Mitteln aus dem Strassenverkehr.
  • Über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) des Bundesamts für Strassen werden nebst den Nationalstrassen auch Ausbauten des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationsprogrammen mitfinanziert. Gefördert werden primär Bus- und Tramprojekte.

Regionaler Personenverkehr ohne Erschliessungsfunktion (Ortschaften mit weniger als 100 Einwohnern) sowie der Ortsverkehr (z.B. innerstädtischer Verkehr) können von den Kantonen allein oder zusammen mit den Gemeinden finanziert werden. Der Bund beteiligt sich nicht an der Finanzierung. Das nationale Personenverkehrsangebot, der sogenannte Fernverkehr, wird vom Bund ebenfalls nicht finanziert. Der Fernverkehr muss in seiner Gesamtheit eigenwirtschaftlich betrieben werden.

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