Substanzerhalt und Betrieb

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Der Bund finanziert Unterhalt und Erneuerung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur.
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Der Bund finanziert die geplanten ungedeckten Kosten für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur. Dies beinhaltet neben dem Unterhalt insbesondere die bedarfsgerechte Modernisierung der bestehenden Anlagen und Bauwerke. Dafür schliesst der Bund mit den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) vierjährige Leistungsvereinbarungen (LV) ab und vereinbart mit ihnen Ziele für die Infrastruktur. Pro Jahr investiert der Bund auf diese Weise rund 3,5 Milliarden Franken in das Bahnnetz.

In den Leistungsvereinbarungen werden auf Basis der Mittelfristpläne der Bahnen die Höhe der Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge sowie die jeweiligen Zielwerte für vier Jahre im Voraus festlegt. Die Festlegung der Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge für einen mehrjährigen Zeitraum fördert den haushälterischen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und setzt Anreize für die Verbesserung der Produktivität. Die Leistungsvereinbarung kann nur bei wesentlichen Abweichungen von den Planungsannahmen angepasst werden.

Das BAV steuert die Leistungsvereinbarungen mit einem Controlling. Die Erreichung der Ziele wird einerseits über wirkungsorientierte Kennzahlen quantitativ gemessen. Andererseits sind die Bahnen verpflichtet, über weitere Zielsetzungen (Netzzustand, Auslastung und Belastung des Netzes, ETCS, etc.) Bericht zu erstatten. Die Bahnen müssen mindestens halbjährlich einen Bericht über die Erreichung der Ziele und den Stand der vereinbarten Investitionsprojekte vorlegen. Das BAV kann Massnahmen zur Zielerreichung anordnen oder finanzielle Leistungen zurückfordern, falls die bestellten Leistungen nicht wie vereinbart erbracht, Zielvorgaben nicht erreicht oder festgelegte Fristen nicht eingehalten werden.

Botschaft zur Finanzierung 2021-24

Ausbau Eisenbahninfrastruktur

Controlling

Steuerungsregelkreis
Regelkreis gemäss Art. 6 KPFV
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