Die Netzzustandsberichte bilden den Zustand der Bahninfrastruktur in der Schweiz ab. Alle Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) müssen dafür ihr Schienennetz regelmässig nach einheitlichen Vorschriften, Kriterien und Indikatoren beurteilen Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt die Einzelberichte der Unternehmen zu einem Gesamtbild im Rahmen der Berichterstattung zu den Leistungsvereinbarungen (LV) zusammen.
Um die Instandhaltungs- oder Erneuerungsarbeiten sowie den erforderlichen Finanzbedarf besser planen und priorisieren zu können, messen die ISB regelmässig den Zustand des Schienennetzes. Sie tun dies nach einheitlichen Vorschriften, Kriterien und Indikatoren (Regelwerk Technik Eisenbahn 29900 RTE-29900). Das BAV führt die Einzelberichte der Unternehmen zu einem Gesamtbild zusammen und schafft so eine qualitativ hochwertige, umfassende und leicht lesbare Übersicht über den Zustand der Bahninfrastruktur in der Schweiz.
Die Infrastrukturanlagen sind in neun Anlagentypen unterteilt:
- Gebäude und Grundstücke
- Fahrbahn
- Kunstbauten (Brücken, Tunnel usw.)
- Bahnstromanlagen
- Sicherheitsanlagen
- Niederspannungs- und Telekommunikationsanlagen
- Publikumsanlagen (Perrons, Passagierunterführungen usw.)
- Fahrzeuge Infrastruktur
- Betriebsmittel
- Diverse
Die ISB bewerten sie hauptsächlich anhand ihrer Nutzungsdauer bzw. der Phase des Lebenszyklus, in dem sich die jeweiligeAnlage befindet. Daraus werden fünf Zustandsklassen abgeleitet. Sie reichen von 1 für eine neue Anlage, die keine besondere Massnahme erfordert, bis 5 für eine Anlage in kritischem Zustand, die nach Sofortmassnahmen verlangt. Die Sicherheitsstandards werden ungeachtet der Zustandsklasse jederzeit eingehalten: Eine Anlage der Zustandsklasse 5 hat zwar ihre normale Nutzungsdauer überschritten, erfüllt die Sicherheitsanforderungen jedoch immer noch.