Ein Unternehmen kann übergeordnete Aufgaben des Eisenbahnverkehrs oder des gesamten öffentlichen Verkehrs im Rahmen einer sogenannten Systemaufgabe (gleichbedeutend mit Systemführerschaft) für mehrere Unternehmen wahrnehmen. Die rechtliche Grundlage für die Systemaufgaben (Art. 37 EBG) wurde mit der Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» (OBI) geschaffen.
Die Systemführerschaften werden vom Bund über Vereinbarungen mit den betroffenen Unternehmen beauftragt und finanziert. Für die Systemaufgaben im Infrastrukturbereich stehen für die Jahre 2021–2024 rund 500 Millionen Franken zur Verfügung.
Das BAV hat sieben Systemaufgaben beauftragt und in entsprechenden Verträgen mit den Unternehmen geregelt. Fünf Systemaufgaben werden von der SBB geführt, eine von der RhB und eine von RAILplus:
- Bahnstromversorgung 16.7Hz
Vertrag Bahnstrom 16.7Hz (PDF, 190 kB, 21.06.2021) - Kundeninformation
Vertrag Kundeninformation (PDF, 2 MB, 02.10.2024) - TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität) für Telematik-Anwendungen
Vertrag TSI (PDF, 158 kB, 11.01.2021) - Zugkommunikation
Vertrag Zugkommunikation (PDF, 214 kB, 06.01.2023) - Zugbeeinflussungssystem ETCS (European Train Control System)
Vertrag ETCS (PDF, 135 kB, 21.06.2021) - Zugbeeinflussungsystem ZBMS (Zugbeeinflussung Meterspur)
Vertrag ZBMS (PDF, 111 kB, 09.08.2021) - Interaktion Fahrzeug/Fahrweg Meterspur
Vertrag Interaktion Fahrzeug/Fahrweg Meterspur (PDF, 173 kB, 18.01.2023)