Genehmigungen für Linienbusverkehre zwischen der Schweiz und der EU

Der grenzüberschreitende Linienbusverkehr zwischen der Schweiz und den Staaten der EU ist genehmigungspflichtig.

Informationen zum Genehmigungsantrag

Schweizer Verkehrsunternehmen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personenverkehr sein. Überdies benötigen sie eine Genehmigung.

Anträge von Schweizer Verkehrsunternehmen für Erteilung, Erneuerung oder Änderung einer Genehmigung sind schriftlich dem Bundesamt für Verkehr mittels der zur Verfügung gestellten Formulare einzureichen.

Antragsunterlagen EU-Verkehr

Ein Antrag umfasst die folgenden Unterlagen:

  • Antragsformular EU
  • Fahrplan
  • Haltestellenverzeichnis
  • Fahrpreistabelle
  • Dienstplan
  • Fahrzeugliste

Ausserdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie der Lizenz
  • Strassenkarte

Kontakt

Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
CH-3003 Bern

Tel.
+41 (0)58 465 07 00

E-Mail

Kontakt drucken

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/tram-und-bus/internationaler-linienbusverkehr/genehmigungen-schweiz-eu.html