Der grenzüberschreitende Linienbusverkehr zwischen der Schweiz und den Staaten der EU ist genehmigungspflichtig.
Informationen zum Genehmigungsantrag
Schweizer Verkehrsunternehmen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personenverkehr sein. Überdies benötigen sie eine Genehmigung.
Anträge von Schweizer Verkehrsunternehmen für Erteilung, Erneuerung oder Änderung einer Genehmigung sind schriftlich dem Bundesamt für Verkehr mittels der zur Verfügung gestellten Formulare einzureichen.
Antragsunterlagen EU-Verkehr
Ein Antrag umfasst die folgenden Unterlagen:
- Antragsformular EU
- Fahrplan
- Haltestellenverzeichnis
- Fahrpreistabelle
- Dienstplan
- Fahrzeugliste
Ausserdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopie der Lizenz
- Strassenkarte