Internationaler Linienbusverkehr (Fernbusse)

Grenzüberschreitende Linienbusse, sogenannte «Fernbusse», ergänzen im internationalen Verkehr die Eisenbahn. Aufgrund des Kabotageverbots dürfen auf internationalen Buslinien keine Passagiere auf Teilstrecken innerhalb der Schweiz befördert werden.

Ein roter Hertzeisen Reisecar unterwegs im Strassenverkehr.
Die Hertzeisen-Giger SA bietet verschiedene Reisen durch Europa an.
© BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) übt im internationalen Linienbusverkehr die Funktion als Bewilligungsbehörde aus. Es erteilt Bewilligungen für grenzüberschreitende Linienbusverkehre mit EU- und Drittstaaten.

Neue Linien werden grundsätzlich zugelassen. Nicht zugelassen werden sie, wenn durch die neue Busverbindung die Funktionsfähigkeit eines vergleichbaren Verkehrsangebots im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ernsthaft beeinträchtigt würde.

Das BAV sorgt zudem dafür, dass die transportrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei Verletzung dieser Vorschriften führt es Strafverfahren durch.

Aufgrund des Kabotageverbots dürfen Fernbusse keine Passagiere auf Teilstrecken innerhalb der Schweiz, also beispielsweise zwischen Bern und Zürich, befördern. Die Kantonspolizeien und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kontrollieren, dass diese Vorschriften eingehalten werden..

Busunternehmen, die einen Linienbusverkehr innerhalb der Schweiz betreiben wollen, können hierfür ein separates Konzessionsgesuch einreichen (siehe Nationaler Linienbusverkehr).

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/tram-und-bus/internationaler-linienbusverkehr.html