Der Bund schliesst in periodischen Abständen Leistungsvereinbarungen (LV) und Verträge zu Systemaufgaben (SA) mit den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) ab. Zur Vorbereitung der neuen LV und SA informiert das Bundesamt für Verkehr (BAV) die ISB jeweils mit einem Schreiben über den verbindlichen Zeitplan und die Vorgaben zur Aushandlung.
Im Hinblick auf den Abschluss von LV und SA liefern die Bahnunternehmen dem BAV jeweils eine Grundofferte sowie eine endgültige Offerte ab. So wird sichergestellt, dass für den Betrieb und die Substanzerhaltung sowie für die Systemaufgaben ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und die Zahlungsrahmen durch die Bundesversammlung beschlossen werden können. Die LV beinhalten grundsätzlich keine Ausbauprojekte, sondern sie konzentrieren sich auf die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts.
Offertformulare LV Infrastruktur 2025 - 2028
Die ISB reichen dem BAV die Grundofferte und definitive Offerte über die Applikation Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) ein.
Nebst der Übermittlung der Offerte 2025 - 2028 im WDI, müssen die ISB dem BAV eine rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung zuzustellen, wonach die subventionsrechtlichen Grundsätze in der Offerte 2025 - 2028 eingehalten werden.