Lärmschutzwände und Schallschutzfenster

Gläserne Lärmschutzwände am Bahnhof Villeneuve
Im Rahmen des Programms zur Lärmsanierung der Eisenbahn wurden rund 276 Kilometer Lärmschutzwände erstellt.
© SBB

Im Rahmen des Programms zur Lärmsanierung der Eisenbahn wurden rund 276 Kilometer Lärmschutzwände erstellt und über 70'000 Schallschutzfenster eingebaut. Lärmschutzwände wurden primär entlang von Strecken mit viel Schienenverkehr gebaut, insbesondere dort, wo Güterzüge auch nachts in grosser Zahl verkehren. Prioritär bei der Sanierung waren die Nord-Süd-Transitachsen via Gotthard und Lötschberg.

Wo die Sanierung des Rollmaterials und Lärmschutzwände nicht genug Schutz vor übermässigem Bahnlärm bieten, sieht das Gesetz über die Lärmsanierung Massnahmen an den Gebäuden in Form von Schallschutzfenstern vor. Die Kantone sorgten im Auftrag des Bundes für die Umsetzung. Dort, wo die Voraussetzungen erfüllt waren, übernahm der Bund 50 % der Einbaukosten und die Kosten der Projektierung, wobei der Eigentümer des Gebäudes über den Einbau entscheiden konnte. Bei einer Lärmbelastung über dem Alarmwert wurde der Eigentümer zum Einbau von Schallschutzfenstern verpflichtet und der Bund übernahm die vollen Kosten.

Massnahmen an Gebäuden in lärmbelasteten Gebieten, die nach Abschluss der Lärmsanierung neu erstellt, umgebaut oder saniert werden, sind nicht berechtigt zur Mitfinanzierung aus dem Lärmsanierungsprogramm.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/bahninfrastruktur/ausbauprogramme/weitere-ausbauprogramme/laermsanierung/laermschutzwaende-und-schallschutzfenster.html