Lärmsanierung

Ein Zug passiert die Lärmschutzwand in Gerra.
Lärmschutzwände sind eine der Massnahmen der Lärmsanierung im Eisenbahnverkehr.
© SBB

Die Bahn ist ein leistungsfähiges und umweltschonendes Verkehrsmittel, das weiter ausgebaut werden soll. Für Menschen, die in der Nähe von Bahnlinien wohnen und arbeiten, ist sie aber auch eine lästige Lärmquelle. Der Bund hat deshalb – im internationalen Vergleich schon sehr früh – Massnahmen ergriffen, damit die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner von wichtigen Verkehrsachsen erhalten bleibt bzw. verbessert werden kann. Ein erstes Programm zur Lärmsanierung der Eisenbahn wurde um die Jahrtausendwende geschnürt. Das Parlament stellte hierfür 1.854 Milliarden Franken zur Verfügung. Im Rahmen dieses Programms wurde bis 2016 das schweizerische Rollmaterial im Personen- und Güterverkehr vollständig saniert. Ergänzend wurden rund 276 Kilometer Lärmschutzwände und über 70'000 Schallschutzfenster gebaut.

Bereits 2013 beschloss das Parlament, ein Nachfolgeprogramm zu finanzieren. Es stehen insgesamt 1.515 Milliarden Franken (Preisbasis Okt. 1998) zur Verfügung.

Die wichtigste Massnahme dieses zweiten Pakets ist die Einführung eines verbindlichen Emissionsgrenzwerts für Güterwagen – auch für solche von ausländischen Wagenhaltern. Damit ist seit 2020 in der Schweiz der Betrieb lärmiger Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen verboten. Weitere Elemente des zweiten Lärmschutz-Pakets sind Finanzhilfen für den Erwerb und Betrieb von besonders leisen Güterwagen sowie die Stärkung der Ressortforschung im Bereich Eisenbahnlärm.

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