Zulassung von Rollmaterial, Ausbauschritt 2035, neuer Sektionschef …

... und weitere Themen in Kürze.

Zug DB und SBB (c) DB Peter Walter
Der Bundesrat sieht vor, die sogenannte technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets zu übernehmen.
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Bundesrat für verstärkten grenzüberschreitenden Bahnverkehr: Dem Bundesrat ist wichtig, dass der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst hindernisfrei funktioniert. Er sieht deshalb vor, die sogenannte technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets zu übernehmen. Diese bringt europäisch vereinheitlichte Verfahren und damit einen tieferen Aufwand für Bahnen und Rollmaterialhersteller im internationalen Verkehr. In einem ersten Schritt hat der Bundesrat am 6. November 2019 zu diesem Zweck die Eisenbahnverordnung angepasst. Die neuen Vorschriften über die harmonisierten Verfahren bei Fahrzeugzulassungen für den internationalen Verkehr sowie für Sicherheitsbescheinigungen (siehe BAV-News September 2019) sollen in Kraft treten, sobald der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen dies definitiv beschlossen hat.

Ausbauschritt 2035: An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzten. Damit ist der Weg frei für Investitionen im Umfang von 12,89 Milliarden Franken. Die konkreten Massnahmen und Bahn-Projekte hatte das Parlament in der Sommersession beschlossen.

Bundesbeiträge an den Regionalverkehr: Am 6. November hat der Bundesrat entschieden, die Bundesbeiträge an den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) ab 2020 leicht zu erhöhen. Damit übernimmt der Bund wieder rund 50 Prozent der RPV-Kosten. Elf Kantone werden dadurch um insgesamt 7,5 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Gemäss Gesetz sind die Bundesbeiträge, beziehungsweise die Kantonsbeteiligungen, alle vier Jahre neu festzulegen.

Neuer Chef für die Sektion Personenverkehr: Michel Jampen hat per 1. November 2019 im BAV die Leitung der Sektion Personenverkehr übernommen. Der 47-jährige Ökonom hatte an der Universität St. Gallen seine Diplomarbeit zum Bestellerprinzip im regionalen Personenverkehr (RPV) geschrieben. Michel Jampen arbeitet seit 2003 im BAV, seit 2011 ist er als Fachbereichsleiter Finanzierung RPV tätig. Die Aufgaben der Sektion Personenverkehr wurden im Rahmen der Reorganisation der Abteilung Finanzierung (siehe BAV-News September 2019) neu definiert und auf den RPV fokussiert. Neben den Angebotsbestellungen im RPV wacht sie mittels einem gestärkten Controlling darüber, dass die Transportunternehmen ihre finanzielle Verantwortung wahrnehmen und die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel effektiv und effizient einsetzen.

Kommission zum Arbeitszeitgesetz: Die ausserparlamentarische Kommission zum Arbeitszeitgesetz (AZG) erhält eine neue Präsidentin. Bundesrichterin Florence Aubry Girardin löst Andreas Zünd ab. Der Kommission gehören je sechs Vertreter der Transportunternehmen und der Mitarbeitenden an. Das AZG ist ein Spezialgesetz, das Vorschriften über die Arbeits- und die Ruhezeit, den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung sowie über den Sonderschutz für Jugendliche und Frauen in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs enthält. Die Arbeitszeitgesetzkommission begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen im Zusammenhang mit diesem Gesetz und seines Vollzugs.

 

BAV-News Nr. 74 November 2019

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