Bundesrat setzt Ausbauschritt 2035 auf 1. Januar 2020 in Kraft

Bern, 13.11.2019 - An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit ist der Weg frei für Investitionen im Umfang von 12,89 Milliarden Franken. Die konkreten Massnahmen und Bahn-Projekte hatte das Parlament in der Sommersession beschlossen.

Mit den vom Parlament beschlossenen Investitionen kann das Bahnnetz weiter gestärkt werden: Das Angebot im Fern- und S-Bahn-Verkehr kann verdichtet und an die steigende Nachfrage angepasst werden. Zudem werden damit Ausbauten bei Privatbahnen sowie Express-Verbindungen für den Güterverkehr ermöglicht. Zu den Ausbauprojekten gehören unter anderem eine Direktverbindung Neuenburg-La-Chaux-de-Fonds, der Brüttenertunnel, der Zimmerberg-Basistunnel II, der Ausbau des Lötschberg-Basistunnels, Ausbauten zwischen Yverdon, Lausanne und Genf sowie für den Raum Ostschweiz und den Knoten St. Gallen. Ebenso werden verschiedene Bahnhöfe modernisiert und neue Haltestellen gebaut.

Der Bundesrat hat den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. In einem ersten Schritt erstellt das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun die Umsetzungsplanung. Die Unternehmen treiben ihrerseits die Projektierung voran. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wird das BAV sodann die Baubewilligungen erteilen. Die Bahnen realisieren die Ausbauten. Die Finanzierung erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Dieser Fonds sorgt im Übrigen auch dafür, dass genug Geld für den Substanzerhalt vorhanden ist und Gleise, Tunnels, Brücken, Perrons, Fahrleitungen und andere Bauten und Anlagen gut instandgehalten werden können.


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