BAV schafft organisatorische Voraussetzungen für Neuausrichtung der Subventionsaufsicht

Per 1. Oktober stellt sich die Abteilung Finanzierung des BAV organisatorisch neu auf: Die Aufgaben werden neu auf vier statt drei Untereinheiten (Sektionen) aufgeteilt. Die neu geschaffene Sektion «Marktzugang» übernimmt die Konzessions-, Bewilligungs- und Zulassungsverfahren im Verkehr. Die Sektionen «Personenverkehr» und «Schienennetz» werden bis Ende 2020 das Subventionscontrolling etablieren und umsetzen, welches das BAV im Nachgang zu einer externen Evaluation der Leistungsvereinbarung und zum «Fall Postauto» beschlossen hat. Die Sektion «Güterverkehr» fokussiert sich auf die Förderung des Schienengüterverkehrs.

BAV-Gebäude
Das BAV reorganisiert die Subventionsaufsicht und schafft eine neue Sektion «Marktzugang».
© BAV

In den letzten Jahren ist die Sektion «Personenverkehr» mit einer immer grösseren Anzahl von Aufgaben und mit immer komplexeren Dossiers konfrontiert worden. Die Sektion ist zusammen mit den Kantonen zuständig für die Bestellung und Abgeltung des Regionalverkehrs. Dieser hat in den letzten Jahren an Umfang stark zugenommen. Zudem haben die jüngsten Entwicklungen gezeigt, dass die Transportunternehmen immer mehr die Gewinne ins Zentrum ihrer Tätigkeit stellen und die Steuerung der Abgeltungen anspruchsvoller geworden ist. Weiter befasst sich die Sektion mit vielfältigen Fragen der Konzessionierung von regelmässigen Personentransporten. Das Verfahren zur Fernverkehrskonzession oder zur Bewilligung von Fernbussen in der Schweiz sind Beispiele dieser Arbeit. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat deshalb sein Aufsichtskonzept über die subventionierten Bereiche im öffentlichen Verkehr und in der Bahninfrastruktur überarbeitet und eine neue Aufteilung der verschiedenen Aufgaben in der Abteilung Finanzierung beschlossen. Der Bundesrat hat im Juni 2019 davon Kenntnis genommen und zusätzliche Stellen bewilligt. 

Mit der Neuausrichtung der Abteilung Finanzierung werden nun per 1. Oktober die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Aufsichtstätigkeit neu aufzuteilen und ein optimiertes Aufsichtskonzept umzusetzen. Die Sektion Personenverkehr konzentriert sich künftig auf das Bestellverfahren, das Subventions-Controlling und die Steuerung im regionalen Personenverkehr. Das Rekrutierungsverfahren für die Leitung dieser Sektion ist derzeit im Gang.

Die bisherige Sektionschefin Regula Herrmann übernimmt per 1. Oktober die Leitung der neu geschaffenen Sektion «Marktzugang». Diese ist zuständig für Fragen des Transportrechts im öV- und Strassenverkehr, Netznutzung, Trassenpreise sowie Qualitätsmesssystem und Innovation – und damit für die Weiterentwicklung des schweizerischen öV. Die Sektion «Schienennetz» fokussiert sich auf das erweiterte Controlling-Konzept bei den Subventionen für die Bahninfrastruktur, welches bereits im Nachgang zu einer externen Evaluation des Instruments der Leistungsvereinbarungen und in enger Zusammenarbeit mit der Branche aufgegleist worden war. Die Sektion Güterverkehr konzentriert ihre Arbeiten auf die Förderung des Schienengüterverkehrs und insbesondere auf die Verlagerungspolitik.

Bis Ende 2019 sollen die Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Prozesse und Aufgaben definitiv bereinigt sein. Die Arbeiten für die Umsetzung des neuen subventionsrechtlichen Controlling- und Steuerungskonzepts sollen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Transportunternehmen und Kantone werden im Detail über sie betreffende Änderungen informiert.

 

BAV-News Nr. 72 September 2019

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