Rollmaterial-Zulassungen und Sicherheitsbescheinigungen: Einbezug der Schweiz in die neuen EU-Verfahren noch dieses Jahr geplant

Die Schweiz engagiert sich stark dafür, dass der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst hindernisfrei funktioniert und bestehende nationale Vorgaben abgebaut werden. Im Hinblick auf europaweit einheitliche Rollmaterial-Zulassungen und Sicherheitsbescheinigungen sowie die neue Rolle der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) hat das BAV eine Revision der Eisenbahnverordnung vorbereitet, die Inkraftsetzung ist auf 1. Dezember 2019 geplant. Die angepassten Bestimmungen bilden das zentrale Element zur schrittweisen Integration der Schweizer Bahnunternehmen und Industrie in die neuen europäischen Verfahren.

Rollmaterial-Zulassungen (c) DB
Damit der grenzüberschreitende Güterverkehr möglichst gut funktioniert, passt die Schweiz ihre Bestimmungen schrittweise denen der EU an.
© DB

Seit dem 16. Juni 2019 ist die EU-Eisenbahnagentur (ERA) neu für das Erteilen von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen und Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Diese ersetzen bisherige nationale Zulassungsverfahren. Gesuchsteller reichen für Mehrländerzulassungen nur noch ein einziges Gesuch bei der ERA ein. Acht EU-Mitgliedstaaten (BG, FI, FR, EL, IT, NL, RO, SL) haben die entsprechenden Rechtsgrundlagen – die technische Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets – auf den 16. Juni 2019 umgesetzt. Die weiteren EU-Mitgliedstaaten werden auf den 16. Juni 2020 umsetzen.

In einem ersten Schritt

Die Verfahren in der Schweiz werden schrittweise in die neuen EU-Verfahren integriert. In einem ersten Schritt werden die Schweizer Zulassungsverfahren wie folgt mit der EU abgestimmt:

  • Das BAV anerkennt als Übergangslösung die Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeugzulassungen der ERA und stellt darauf gestützt eine Bescheinigung bzw. Zulassung für den Verkehr in der Schweiz aus, sofern die erforderlichen schweizerischen Vorschriften eingehalten sind.

  • Im umgekehrten Fall – es liegt bereits eine schweizerische Sicherheitsbescheinigung oder Fahrzeugzulassung vor – berücksichtigt die ERA das vom BAV durchgeführte Assessment der europarechtlichen Vorgaben und stellt ihrerseits eine Sicherheitsbescheinigung bzw. eine Fahrzeugzulassung für den Verkehr in den beantragten EU-Mitgliedstaaten aus, wenn die nationalen Anforderungen erfüllt sind.

  • Während dieser Übergangsphase verfügen also BAV und ERA je einzeln gemäss ihrer Zuständigkeit. Antragsteller sollen ihre Dossiers nur einmal bei der zentralen Anlaufstelle, dem ERA-Datenverwaltungssystem («One-Stop-Shop»), einreichen. Dies vereinfacht die Verfahren und reduziert den administrativen Aufwand der Antragsteller.

  • Für diesen ersten Schritt hat das BAV eine Revision der Eisenbahnverordnung vorbereitet. Diese soll nach der Behandlung durch den Bundesrat voraussichtlich per 1. Dezember 2019 in Kraft treten. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu dieser Übergangslösung sind noch im Gange. Das BAV setzt sich mit Nachdruck dafür ein, den entsprechenden Beschluss bzw. die erforderlichen Vereinbarungen noch im 2019 zu unterzeichnen.

  • Betreffs Bahnverkehr auf Grenzbetriebstrecken – d. h. Strecken bis zum nächsten Betriebswechsel-Standort im Ausland -  nutzt das BAV derzeit mit den Aufsichtsbehörden der Nachbarstaaten unterzeichnete bilaterale Abkommen. Diese sind im Rahmen des 4. EU-Bahnpakets zu überarbeiten. Die Verantwortung für Grenzbetriebstrecken verbleibt auch zukünftig bei den nationalen Behörden. Das BAV steht diesbezüglich mit den zuständigen Behörden der Nachbarstaaten in Kontakt, um die Abkommen zu aktualisieren.

In einem zweiten Schritt vollständige Übernahme

In einem zweiten Schritt will das BAV die technische Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets vollständig übernehmen, um sich gleichwertig wie die EU-Mitgliedstaaten an den neuen ERA-Verfahren beteiligen zu können. Eine von der ERA verfügte Sicherheitsbescheinigung bzw. Fahrzeugzulassung soll dann auch unmittelbar für die Schweiz Geltung haben. Das BAV wird innerhalb des ERA-Prüfprozesses weiterhin die Einhaltung nationaler Vorschriften kontrollieren, aber keine zusätzliche Verfügung für die Schweiz mehr erlassen. Die Aufsichtstätigkeiten des BAV werden mit der ERA harmonisiert. Dazu sind die Revision des Eisenbahngesetzes sowie eine Vereinbarung mit der EU im Rahmen des Landverkehrsabkommens notwendig. Der Bundesrat wird die entsprechende Vernehmlassung voraussichtlich im nächsten Jahr durchführen. Das Parlament dürfte sich 2021 mit dem Geschäft befassen.

Das BAV wird die Bahnbranche über die weitere Entwicklung informieren. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten sind Anträge zu Sicherheitsbescheinigungen sowie Fahrzeugzulassungen weiterhin an das BAV zu richten.

 

BAV-News Nr. 72 September 2019

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2019/ausgabe-september-2019/artikel-3.html