Internationaler Linienbusverkehr (Fernbusse)

Ein hellgrün-oranger Flixbus unterwegs im Strassenverkehr.
Flixbus bietet von rund 40 Orten in der Schweiz Fahrten in gut 30 europäische Länder an.
© FLIXBUS

Grenzüberschreitende Linienbusse, sogenannte «Fernbusse», ergänzen im internationalen Verkehr die Eisenbahn. Aufgrund des Kabotageverbots dürfen auf internationalen Buslinien keine Passagiere auf Teilstrecken innerhalb der Schweiz befördert werden. 

In der Schweiz hat sich die Anzahl Bewilligungen und Genehmigungen für grenzüberschreitende Linienbusverkehre innerhalb von sechs Jahren mehr als verdoppelt. Dieser Aufschwung wurde insbesondere durch die Liberalisierung des Linienbus-Binnenverkehrs in Deutschland und Frankreich begünstigt. Oft werden Fernbus-Linien dort lanciert, wo die Bahn über kein oder ein schwaches Angebot verfügt, etwa auf der Linien von Zürich nach Belgrad

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) übt im internationalen Linienbusverkehr als Bewilligungsbehörde eine wichtige Funktion aus. Es erteilt die Zustimmung für Verbindungen mit EU-Staaten und Bewilligungen für solche mit Drittstaaten. Neue Linien werden grundsätzlich zugelassen. Nicht zugelassen werden sie, wenn durch die neue Busverbindung die Funktionsfähigkeit eines vergleichbaren Verkehrsangebots im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ernsthaft beeinträchtigt würde.

Das BAV sorgt auch für die Umsetzung und Einhaltung der geltenden transportrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Vorschriften führt es Strafverfahren durch. Aufgrund des Kabotageverbots dürfen Fernbusse keine Passagiere auf Teilstrecken innerhalb der Schweiz, also beispielsweise zwischen Bern und Zürich, befördern . Dieses Verbot wird von den Kantonspolizeien und dem Grenzwachtkorps in Absprache mit dem BAV kontrolliert.

Busunternehmen, die Linienbusverkehr innerhalb der Schweiz betreiben wollen, können hierfür ein separates Konzessionsgesuch einreichen (siehe Nationale Fernbuslinien).

Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 festgehalten, dass er den internationalen und nationalen Fernbusverkehr innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens weiterentwickeln will. Ein Potenzial sieht er bei den Busbahnhöfen und Haltestellen (Verbesserungen für Passagiere) sowie bei der Durchsetzung der einschlägigen Sozialbedingungen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/tram-und-bus/internationaler-linienbusverkehr.html