Nationale Fernbuslinien können das bestehende öV-System punktuell ergänzen. Sie werden in das bestehende öV-Tarifsystem eingebunden und schaffen neue Reisemöglichkeiten.
Wie jeder innerhalb der Schweiz durchgeführte Linienverkehr benötigt auch der nationale Linienbusverkehr eine Konzession. Für ihn gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für jeden anderen konzessionierten Verkehr. Eine Konzession wird erteilt, wenn neue Verkehrsangebote bestehende, von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Verkehrsangebote nicht wesentlich konkurrenzieren. Auch dürfen sie Angebote im öffentlichen Verkehr, die nicht vom Staat unterstützt werden, nicht in ihrem Bestand gefährden. Fernbusangebote werden in das bestehende Verkehrs- und Tarifsystem des öffentlichen Verkehrs eingebunden, inklusive der Anerkennung von Halbtax- und Generalabonnementen.
Damit ein Busunternehmen eine Konzession erhält, muss es folgende Vorgaben einhalten:
- branchenübliche Löhne und Arbeitsbedingungen
- die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und das Behindertengleichstellungsgesetz
- die geplanten Fernbusverbindungen sind zweckmässig und lassen sich wirtschaftlich betreiben
- das Unternehmen verfügt über die erforderlichen Rechte für die Benutzung der geplanten Haltestellen.
Mit der Konzession werden die Halteorte der geplanten Verbindungen festgelegt. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens wird zudem die maximale Anzahl der täglichen Fahrten definiert.
Die für den Betrieb notwendige Konzession wird vom Bundesamt für Verkehr nach Anhörung der betroffenen Kantone und Transportunternehmen erteilt.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 festgehalten, dass er den internationalen und nationalen Linienbusverkehr innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens weiterentwickeln will. Allerdings wurden drei im Jahr 2018 eingeführte nationale Fernbuslinien Ende 2019 wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeit wieder eingestellt.