Betriebsbeiträge und Offertverfahren

Ein Güterzug fährt vor der Kulisse der Alpen
Der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) wird durch den Bund unterstützt.
© Hupac SA

Der Bund unterstützt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs mit Betriebsbeiträgen. Berechtigt sind Verbindungen im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und im begleiteten kombinierten Verkehr (rollende Landstrasse, Rola), die nicht kostendeckend geführt werden können. Damit werden diese Verkehrsarten gegenüber dem Strassenverkehr konkurrenzfähig.  Mit dem Ziel, die Verkehre in die Eigenwirtschaftlichkeit zu führen, werden die Abgeltungen von Jahr zu Jahr reduziert.

Im Rahmen von Offertverfahren bestellt der Bund bei rund 20 Operateuren des kombinierten Verkehrs Verbindungen von Italien bzw. dem Tessin in die Nordschweiz, nach Deutschland, Frankreich oder die Benelux-Staaten und bezahlt für die erbrachten Leistungen Betriebsabgeltungen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/gueterverkehr/verlagerung/foerdermassnahmen.html