Für einen sicheren Bahnverkehr

Mit Zugbeeinflussungssystemen können Risiken, die aus allfälligen Fehlhandlungen der Lokführer erwachsen, auf ein akzeptables Mass begrenzt werden. Zugbeeinflussungssysteme bremsen Züge, wenn diese ein Signal oder eine Geschwindigkeitsvorgabe nicht beachten und das Risiko eines Ereignisses besteht. Das BAV legt die Rahmenbedingungen beim Einsatz und weiteren Ausbau der Zugbeeinflussungssysteme fest.

Ein Regionalverkehrszug RABe 523 fährt auf der Gotthardstrecke über die gelben Kästchen zwischen den Gleisen.
Eurobalisen werden als passive Ortungsbalisen wie «elektronische Kilometersteine» eingesetzt. Zwischen zwei Ortungsbalisen ermittelt der Zug seine Position über Sensoren.
© SBB

European Train Control System (ETCS)

Die Schweiz hat mit ETCS (European Train Control System) ein europäisch standardisiertes Zugbeeinflussungssystem eingeführt. Es soll in Europa schrittweise die Vielzahl der bisher eingesetzten Systeme ablösen und so den Bahnverkehr effizienter machen und den grenzüberschreitenden Verkehr weiter vereinfachen.

Der Einsatz von ETCS ist durch die Europäische Union auf den internationalen Verkehrskorridoren mittelfristig vorgeschrieben. Die Schweiz, die im Zentrum des Nord-Süd-Korridors Rhein – Alpen liegt, hat bei der Implementierung von ETCS Pionierarbeit geleistet. Seit 2018 ist das schweizerische Normalspurnetz grösstenteils mit ETCS ausgerüstet. Damit wurden die bisherigen nationalen Systeme SIGNUM und ZUB abgelöst. Die Mehrfachausrüstung der Fahrzeuge mit Zugbeeinflussungssystemen entfällt.

Während die mit Aussensignalen betriebenen konventionellen Strecken mit ETCS Level 1 Limited Supervision ausgerüstet sind, steht auf zehn Streckenabschnitten die Führerstandsignalisierung ETCS Level 2 im Einsatz (Streckenabschnitt zwischen Bern und Olten, Basislinien durch Lötschberg, Gotthard und Ceneri, Streckenabschnitten zwischen Lausanne und Siders).

Auf lange Frist ist die flächendeckende Führerstandsignalisierung des Normalspurnetzes das Ziel.

Das BAV stellt den Bahnen für weitere ETCS- bzw. ERTMS-Ausbauten im Netz über die Leistungsvereinbarungen mehrere hundert Millionen Franken zur Verfügung. Für die erfolgreiche Umsetzung der künftigen Infrastrukturprojekte müssen die einzusetzenden Fahrzeugflotten über die erforderlichen ERTMS-Einrichtungen verfügen. Damit die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sowohl auf den führerstandsignalisierten als auch auf den optisch signalisierten Strecken verkehren können, sind sie mit der aktuellen ETCS-Version (Baseline 3) auszurüsten.

Zugbeeinflussung für Meter- und Spezialspurbahnen

2013 legte das BAV einen verbindlichen Standard für die Zugbeeinflussung für Meter- und Spezialspurbahnen (ZBMS-Standard) fest.

Dieses leistungsfähige Zugbeeinflussungssystem gewährleistet einen sicheren Betrieb von Regional- und Vorortsbahnen bei immer intensiverer Nutzung. Der ZBMS-Standard lehnt an ein bestehendes System (ZSI 127) an, welches auf den europäisch normierten ETCS-Komponenten aufbaut. ZMBS ist bei der  Zentralbahn (zb), der Berner Oberland-Bahn (BOB), der Aargau Verkehr (AVA) auf der Linie Wohlen - Bremgarten - Dietikon, der Transports publics neuchâteois (transN) auf der Linie Neuchâtel Place Pury - Boudry und der Transports Vallée de Joux–Yverdon-les-Bains–Ste-Croix (Travys) auf der Linie Yverdon-les-Bains - Ste-Croix vollständig und erfolgreich im Einsatz. Die meisten anderen Meterspurbahnen migrieren derzeit die Zugbeeinflussung auf ihrem Netz auf diesen Standard.

Die Systemführung für den ZBMS-Standard wurde vom BAV an die RhB vergeben.

Weitere Informationen für Fachleute

Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug ohne das dafür nötige Zugsbeeinflussungssystem eine Strecke befahren muss. Für diese Fälle hat das BAV eine Richtlinie erlassen. Sie beschreibt, unter welchen Bedingungen solche Fahrten möglich sind.

Grundsätzlich sind alle zugführenden Fahrzeuge mit dem Zugbeeinflussungssystem auszurüsten, welches auf der jeweils befahrenen Infrastruktur vorliegt. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so zeigt diese Richtlinie den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen auf, welche Anforderungen an Gesuche zum Einsatz von zugführenden Fahrzeugen ohne ausreichende Zugbeeinflussung gestellt werden. Sie soll die Unternehmen bei den erforderlichen Arbeitsschritten und bei der Ausgestaltung der Gesuchsunterlagen unterstützen. Weiter werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, vollständige und die Anforderungen erfüllende Gesuchsunterlagen für die notwendigen Bewilligungen einzureichen.

Richtlinie

Bericht

Formulare

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/fachinformationen/zugbeeinflussung.html