Mit Zugbeeinflussungssystemen können Risiken, die aus allfälligen Fehlhandlungen der Lokführer erwachsen, auf ein akzeptables Mass begrenzt werden. Zugbeeinflussungssysteme bremsen Züge, wenn diese ein Signal oder eine Geschwindigkeitsvorgabe nicht beachten und das Risiko eines Ereignisses besteht. Das BAV legt die Rahmenbedingungen beim Einsatz und weiteren Ausbau der Zugbeeinflussungssysteme fest.

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European Train Control System (ETCS)
Die Schweiz hat mit ETCS (European Train Control System) ein europäisch standardisiertes Zugbeeinflussungssystem eingeführt. Es soll in Europa schrittweise die Vielzahl der bisher eingesetzten Systeme ablösen und so den Bahnverkehr effizienter machen und den grenzüberschreitenden Verkehr weiter vereinfachen.
Der Einsatz von ETCS ist durch die Europäische Union auf den internationalen Verkehrskorridoren mittelfristig vorgeschrieben. Die Schweiz, die im Zentrum des Nord-Süd-Korridors Rhein – Alpen liegt, hat bei der Implementierung von ETCS Pionierarbeit geleistet. Seit 2018 ist das schweizerische Normalspurnetz grösstenteils mit ETCS ausgerüstet. Damit wurden die bisherigen nationalen Systeme SIGNUM und ZUB abgelöst. Die Mehrfachausrüstung der Fahrzeuge mit Zugbeeinflussungssystemen entfällt.
Während die mit Aussensignalen betriebenen konventionellen Strecken mit ETCS Level 1 Limited Supervision ausgerüstet sind, steht auf zehn Streckenabschnitten die Führerstandsignalisierung ETCS Level 2 im Einsatz (Streckenabschnitt zwischen Bern und Olten, Basislinien durch Lötschberg, Gotthard und Ceneri, Streckenabschnitten zwischen Lausanne und Siders).
Auf lange Frist ist die flächendeckende Führerstandsignalisierung des Normalspurnetzes das Ziel.
Das BAV stellt den Bahnen für weitere ETCS- bzw. ERTMS-Ausbauten im Netz über die Leistungsvereinbarungen mehrere hundert Millionen Franken zur Verfügung. Für die erfolgreiche Umsetzung der künftigen Infrastrukturprojekte müssen die einzusetzenden Fahrzeugflotten über die erforderlichen ERTMS-Einrichtungen verfügen. Damit die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sowohl auf den führerstandsignalisierten als auch auf den optisch signalisierten Strecken verkehren können, sind sie mit der aktuellen ETCS-Version (Baseline 3) auszurüsten.
Strategie: Umsetzung
Regeln des Systemführers ETCS CH
Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken
Der Systemführer ETCS CH nimmt im Auftrag des BAV die Interessen zur Einführung und Weiterentwicklung des Systems ETCS in der Schweiz wahr und vertritt diese Interessen auch in europäischen Gremien.
Im Dokument «Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS- Strecken» legt er für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken zu berücksichtigende Voraussetzungen fest. Bei konkreten Projekten wird empfohlen, sich beim BAV über eventuelle neue Erkenntnisse zu informieren.
Bezugskonfiguration (Baseline)
Der Systemführer ETCS CH nimmt im Auftrag des BAV die Interessen zur Einführung und Weiterentwicklung des Systems ETCS in der Schweiz wahr und vertritt diese Interessen auch in europäischen Gremien.
Die Bezugskonfiguration enthält Vorgaben und Erläuterungen des Systemführers ETCS CH, welche von den Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen zu berücksichtigen sind. Bei konkreten Projekten wird empfohlen, sich beim Systemführer ETCS CH über eventuelle neue Erkenntnisse zu informieren.
Für den Inhalt der Bezugskonfiguration ist der Systemführer ETCS CH verantwortlich. Die Entwicklung des Inhalts ist noch nicht abgeschlossen. Die Abstimmung mit dem BAV und den hoheitlichen Vorschriften ist in Arbeit.
Aktuelle Bezugskonfiguration
Nicht mehr gültige Bezugskonfiguration
Release Note zu Baseline 1.6.0 vom 12.8.2019, korrigiert 22.10.2019 (PDF, 370 kB, 01.11.2019)Baseline 1.6.0 vom 12.8.2019 ersetzt Baseline 1.5.0 vom 5.3.2018
Release Note zu Baseline 1.5.0 vom 5.3.2018 (PDF, 358 kB, 08.05.2018)Baseline 1.5.0 vom 5.3.2018 ersetzt Baseline 1.4.0 vom 3.8.2016
Rolloutplanung der Bahnen (ETCS Level 1 LS)
Memorandum Zulassung von Fahrzeugen mit ETCS CH für Baseline 3 (BL3)
Infoschreiben BAV zu ETCS
Mindestausrüstung Zugbeeinflussung
Inbetriebnahme grenznaher Strecken
Berichte
Informationsveranstaltungen
2015 Fahrzeuge
2014 Fahrzeuge
2012 Fahrzeuge
2012 Infrastruktur
2010 Infrastruktur
2010 Fahrzeuge
2006 Fahrzeuge
2006 Infrastruktur
Zugbeeinflussung für Meter- und Spezialspurbahnen
2013 legte das BAV einen verbindlichen Standard für die Zugbeeinflussung für Meter- und Spezialspurbahnen (ZBMS-Standard) fest.
Dieses leistungsfähige Zugbeeinflussungssystem gewährleistet einen sicheren Betrieb von Regional- und Vorortsbahnen bei immer intensiverer Nutzung. Der ZBMS-Standard lehnt an ein bestehendes System (ZSI 127) an, welches auf den europäisch normierten ETCS-Komponenten aufbaut. ZMBS ist bei der Zentralbahn (zb), der Berner Oberland-Bahn (BOB), der Aargau Verkehr (AVA) auf der Linie Wohlen - Bremgarten - Dietikon, der Transports publics neuchâteois (transN) auf der Linie Neuchâtel Place Pury - Boudry und der Transports Vallée de Joux–Yverdon-les-Bains–Ste-Croix (Travys) auf der Linie Yverdon-les-Bains - Ste-Croix vollständig und erfolgreich im Einsatz. Die meisten anderen Meterspurbahnen migrieren derzeit die Zugbeeinflussung auf ihrem Netz auf diesen Standard.
Die Systemführung für den ZBMS-Standard wurde vom BAV an die RhB vergeben.
Weitere Informationen für Fachleute
Standberichte Projekte ZBMS (DOCX, 1 MB, 19.09.2022)ZMBS ist das Zugbeeinflussungssystem für Meter- und Schmalspurbahnen. Die Bahnen, welche zu ZBMS migrieren, legen dem BAV jährlich einen Bericht über den Stand der Migration vor.
Archiv Standart
Die Systemführerin ZBMS nimmt im Auftrag des BAV die Interessen zur Einführung und Weiterentwicklung des Systems ZBMS in der Schweiz wahr. Die Regeln enthalten Vorgaben der Systemführerin, welche von den Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen anzuwenden sind. Bei konkreten Projekten wird empfohlen, sich bei der Systemführerin über eventuelle neue Erkenntnisse zu informieren. Für den Inhalt der Regeln ist die Systemführerin zuständig.
Eine bearbeitbare Version der Muster-Betriebsvorschrift kann vom Sharepoint der RhB heruntergeladen werden. Für Zugang zum Sharepoint ist die Systemführerin zu kontaktieren.
Archiv Regeln
Projektierungsgrundlagen, Version 1.0 (PDF, 1 MB, 04.05.2017)Zugbeeinflussung Meterspur
1.19.i.3.1_ZBMS-Wiederzulassung-A6-Prot-Montageabnahme-FzXY_180104_Siemens (PDF, 262 kB, 29.01.2019)
Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug ohne das dafür nötige Zugsbeeinflussungssystem eine Strecke befahren muss. Für diese Fälle hat das BAV eine Richtlinie erlassen. Sie beschreibt, unter welchen Bedingungen solche Fahrten möglich sind.
Grundsätzlich sind alle zugführenden Fahrzeuge mit dem Zugbeeinflussungssystem auszurüsten, welches auf der jeweils befahrenen Infrastruktur vorliegt. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so zeigt diese Richtlinie den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen auf, welche Anforderungen an Gesuche zum Einsatz von zugführenden Fahrzeugen ohne ausreichende Zugbeeinflussung gestellt werden. Sie soll die Unternehmen bei den erforderlichen Arbeitsschritten und bei der Ausgestaltung der Gesuchsunterlagen unterstützen. Weiter werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, vollständige und die Anforderungen erfüllende Gesuchsunterlagen für die notwendigen Bewilligungen einzureichen.
Richtlinie
Bericht
Formulare