01.12.2019
Übernahme des 4. EU-Bahnpakets (technische Säule)
Ab 1. Dezember 2019 wird die Schweiz im Bereich Sicherheitsbescheinigung (SiBe) für Eisenbahnverkehrsunternehmungen (EVU) gemäss der technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets arbeiten.
Für international tätige EVU besteht neu die Möglichkeit, eine Mehrländer-Sicherheitsbescheinigung (Single Safety Certificate, SSC) bei der ERA zu beantragen.
Für rein nationale Verkehre wird das BAV auch weiterhin ihr Ansprechpartner sein und die SiBe erteilen.
Neu ist das EVU für die Sicherstellung der Fahrzeug-Strecken-Kompatibilität selbst verantwortlich.
Nach bisherigem Recht erteilte SiBe bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig (SiBe Teil A und SiBe Teil B).
Bei Erneuerung/Aktualisierung der bestehenden SiBe wird neu eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung (SSC) verfügt.
Für SiBe-Gesuche, gelten die Anforderungen gemäss CSM-SMS, Verordnung EU 2016/798 resp. Verordnung EU 2018/762.
Der Fahrzeug-/Streckenabgleich erfolgt in Verantwortung der EVU in Zusammenarbeit mit den ISB (EBV 2019 Art. 83h), solange RINF noch nicht operativ eingesetzt werden können.
Für Infrastrukturbetreiberinnen entfällt für ihre Fahrten die SiBe Teil B «Infra».
Fahrten in eigener Verantwortung auf Grundlage der Sicherheitsgenehmigung (SiGe) sind weiterhin möglich (EBV 2019 Art. 5a Abs. 1):
a. Fahrten zur Instandhaltung der eigenen Infrastruktur;
b. Interventionsfahrten;
c. Rangierdienstleistungen auf eigener Infrastruktur;
d. Fahrten im Rahmen einer vom BAV übertragenen Systemführerschaft;
e. Instruktionsfahrten.
Die Infrastrukturbetreiberin hat für diese Fahrten die Fahrzeug-Strecken-Kompatibilität in eigener Verantwortung sicherzustellen.