Sicherheitsbescheinigung für grenznahe Strecken

nach Anhang 1 der Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

Anhang 1 zu Richtlinie NZB, SiBe und SiGe wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert

Das Vorgehen soll soweit möglich den neuen Anforderungen entsprechen. Im Einzelfall und in Absprache mit den nationalen Aufsichtsbehörden soll ein einfaches Vorgehen im Sinne der gegenseitigen Anerkennung möglich sein. Dazu sollte frühzeitig mit dem BAV Kontakt aufgenommen werden.

Dokumentation

Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) (PDF, 116 kB, 25.07.2012)Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1703) geändert worden ist

Accordo UFT-ANSF (PDF, 116 kB, 08.07.2014)Zulassung Fahrzeuge und Anlagen, Netzzugang und Zulassung Triebfahrzeugführende auf Grenzstrecken

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/netzbetrieb-und-netzbenutzung/sicherheitsbescheinigung-fuer-grenznahe-strecken.html