Sicherheitsbescheinigung für grenznahe Strecken

Der Netzzugang für ausländische Unternehmen richtet sich nach der Richtlinie für Eisenbahnsicherheit (EU) 2016/798 bzw. der Verordnung (EU) 2018/762 bzw. nach dem jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.

Sicherheitsbescheinigungen für grenznahe Strecken sind bei der ERA via One-Stop-Shop (OSS) zu beantragen. Es sind die Bestimmungen der ERA zu beachten.

Die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), welche gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr ermöglicht, wird um ein Jahr bis Ende 2024 verlängert.

Das BAV wird die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Rollmaterialhersteller laufend über die Entwicklungen informieren und die Auswirkungen auf die Verfahren klären. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem BAV wird empfohlen.

Spezifische Sicherheitsbescheinigung für Gruppe F; Basel Bad Rbf

Verkehr Nord-Süd Richtung Schweiz

Sicherheitsbescheinigungen für das Befahren der Gruppe F; Basel Bad Rbf sind bei der ERA via One-Stop-Shop (OSS) zu beantragen. Es sind die Bestimmungen der ERA zu beachten.

Es kann ein vereinfachtes Verfahren auf Basis einer Selbstdeklaration zur Erfüllung der CH-spezifischen Anforderungen angewendet werden.

Dokumentation

Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) (PDF, 116 kB, 25.07.2012)Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1703) geändert worden ist

Accordo UFT-ANSF (PDF, 116 kB, 08.07.2014)Zulassung Fahrzeuge und Anlagen, Netzzugang und Zulassung Triebfahrzeugführende auf Grenzstrecken

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/netzbetrieb-und-netzbenutzung/sicherheitsbescheinigung-fuer-grenznahe-strecken.html