Anhang 1 zu Richtlinie NZB, SiBe und SiGe wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert
Das Vorgehen soll soweit möglich den neuen Anforderungen entsprechen. Im Einzelfall und in Absprache mit den nationalen Aufsichtsbehörden soll ein einfaches Vorgehen im Sinne der gegenseitigen Anerkennung möglich sein. Dazu sollte frühzeitig mit dem BAV Kontakt aufgenommen werden.