Fahrten aus dem Anschlussgleis

Ein Anschlussgleisbenutzer darf ohne Sicherheitsbescheinigung über den Anschlusspunkt hinausfahren, sofern:

a.       er sich auf der Grundlage der von der Infrastrukturbetreiberin zur Verfügung gestellten Informationen vergewissert hat, dass das Fahrzeug mit der Strecke kompatibel ist; und

b.       die Infrastrukturbetreiberin bestätigt hat, dass der Fahrweg zwischen dem Anschlussgleis und dem benutzten Bahnhofgleis spurbewirkten Flankenschutz (Schutzweichen, Entgleisungsmittel oder dauernd wirksame Zugbeeinflussung) gegenüber den möglichen Zugfahrstrassen aufweist.

Der Anschlussgleisbenutzer hat die Verantwortung für die Fahrten. Er erstellt die notwendigen Vorgaben und Nachweise (inkl. Betriebsvorschriften und Bescheinigungen).

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/netzbetrieb-und-netzbenutzung/fahrten-aus-dem-anschlussgleis.html