Der Bahninfrastrukturfonds BIF

Die Grafik gibt eine Zusammenfassung des Inhalts der Seite über den BIF wieder.
Die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds (BIF).
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Der Bund finanziert Betrieb, Substanzerhalt sowie Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Der Bahninfrastrukturfonds wird mit folgenden Mitteln alimentiert:

  • höchstens zwei Drittel des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA);
  • ein Mehrwertsteuer-Promille;
  • zwei Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen;
  • 2,3 Milliarden Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, die der Entwicklung des realen Bruttoinlandprodukts und der Teuerung (Bahnbau-Teuerungsindex) angepasst werden und
  • Kantonsbeiträge in der Höhe von rund 500 Millionen Franken (ab 2019 indexiert).

Darüber hinaus werden dem BIF folgende Mittel befristet zugewiesen:

  • ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Promille (bis längstens 2030);
  • neun Prozent des Reinertrages der zweckgebundenen Mineralölsteuer (bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung), maximal jedoch 310 Millionen zum Preisstand 2014.

Über den BIF finanziert der Bund sämtliche Kosten der Bahninfrastruktur, d. h. sowohl den Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Eisenbahninfrastruktur als auch den weiteren Ausbau.

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