Das BAV ist für die etwa 650 eidgenössisch konzessionierten Seilbahnanlagen zuständig und nimmt die Sicherheitsüberwachung in der Betriebsphase wahr. Mit Audits und Betriebskontrollen überprüft das BAV, ob die Seilbahnen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen.
Betrieb bestehender Anlagen
In der Richtlinie 3 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die wichtigsten Grundlagen zusammengefasst, die für die Erneuerung von Konzessionen zu berücksichtigen sind. Mit Richtlinien zeigt das BAV auf, was für Fahrten bei Dunkelheit und betreffend Lärmschutz zu beachten ist.

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Sicherheit im Betrieb
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei den Seilbahnunternehmen. Diese müssen dem BAV jährlich einen Bericht zur Instandhaltung ihrer Anlagen einreichen. Das BAV überwacht risikoorientiert, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Hierzu führt das BAV jährlich rund 35 Audits und 130 Betriebskontrollen bei eidgenössisch konzessionierten Seilbahnunternehmen durch.
Das BAV legt zudem die Anforderungen an die Ausbildung der Technischen Leiter von Seilbahnen und ihrer Stellvertreter in der Seilbahnverordnung fest. Das Personal der Seilbahnen ist wie dasjenige anderer öV-Unternehmen dem Arbeitszeitgesetz unterstellt.
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