Betrieb und Sicherheit

Das BAV ist für die etwa 650 eidgenössisch konzessionierten Seilbahnanlagen zuständig und nimmt die Sicherheitsüberwachung in der Betriebsphase wahr. Mit Audits und Betriebskontrollen überprüft das BAV, ob die Seilbahnen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen.

Betrieb bestehender Anlagen

In der Richtlinie 3 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die wichtigsten Grundlagen zusammengefasst, die für die Erneuerung von Konzessionen zu berücksichtigen sind. Mit Richtlinien zeigt das BAV auf, was für Fahrten bei Dunkelheit und betreffend Lärmschutz zu beachten ist.

Eine Seilbahn fährt in die Bergstation ein.
Die Doppelstockbahn Samnaun war 1995 die erste Seilbahn der Welt, die doppelstöckige Kabinen einsetzte.
© Bergbahnen Samnaun AG

Sicherheit im Betrieb

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei den Seilbahnunternehmen. Diese müssen dem BAV jährlich einen Bericht zur Instandhaltung ihrer Anlagen einreichen. Das BAV überwacht risikoorientiert, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Hierzu führt das BAV jährlich rund 35 Audits und 130 Betriebskontrollen bei eidgenössisch konzessionierten Seilbahnunternehmen durch.

Das BAV legt zudem die Anforderungen an die Ausbildung der Technischen Leiter von Seilbahnen und ihrer Stellvertreter in der Seilbahnverordnung fest. Das Personal der Seilbahnen ist wie dasjenige anderer öV-Unternehmen dem Arbeitszeitgesetz unterstellt.

Ein Kontrolleur schwebt an einem Seilbahnseil befestig in der Luft.
Das BAV führt jährlich rund 130 Betriebskontrollen bei eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen durch.
© BAV

Weitere Informationen

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/seilbahnen/betrieb.html