Mit Richtlinien für den Betrieb von bestehenden Seilbahnanlagen zeigt das Bundesamt für Verkehr auf, was für Fahrten bei Dunkelheit und betreffend Lärmschutz zu beachten ist.
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei den Seilbahnunternehmen. Das Bundesamt für Verkehr überwacht risikoorientiert, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen.