Betrieb

10.50.30.10. TEASER Betrieb bestehender Anlagen_Bergahnen Samnaun AG_Doppelstockbahn 3

Betrieb bestehender Anlagen

Mit Richtlinien für den Betrieb von bestehenden Seilbahnanlagen zeigt das Bundesamt für Verkehr auf, was für Fahrten bei Dunkelheit und betreffend Lärmschutz zu beachten ist.

10.50.30.20. TEASER Sicherheit im Betrieb_Kontrolle Seilbahn 1 (c) BAV 1

Sicherheit im Betrieb

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei den Seilbahnunternehmen. Das Bundesamt für Verkehr überwacht risikoorientiert, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/seilbahnen/betrieb.html