Richtlinien

Die Richtlinien des BAV stellen sicher, dass die Rechtsgrundlagen und Normen einheitlich und sachgerecht angewendet werden. Sie konkretisieren unbestimmte (Rechts-)Begriffe und legen die Bewilligungspraxis des BAV dar. Damit wird Transparenz zur praktischen Anwendung der Vorschriften und dadurch Rechtssicherheit geschaffen.

Aufgrund der darin behandelten Hauptaspekte lassen sich die Richtlinien in Verfahrensrichtlinien und technische Richtlinien unterteilen, wobei technische Richtlinien auch einzelne Informationen und Hinweise zum Verfahren enthalten können. Unter diese Kategorie der Richtlinien fallen auch die früher als Praxishilfe, Hilfsmittel oder Merkblatt bezeichneten Dokumente.

Verfahrens-Richtlinien

Technische Richtlinien

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/seilbahnen/rechtliche-grundlagen-rl-infos/richtlinien.html