Bau und Umbau von Anlagen

Der Bau von neuen und die Erweiterung, der Umbau und der Ersatz von bestehenden Seilbahnanlagen werden durch das BAV geprüft. Das BAV ist Leitbehörde für die Erteilung von Konzessionen und Baubewilligungen («Plangenehmigungen») und erteilt die Betriebsbewilligungen.

Bau und Erneuerung von Anlagen

Sieben Personen bauen einen Kran zum Bau einer Seilbahn auf.
Das BAV erteilt Plangenehmigungen für den Bau von Seilbahnen.
© Titlis Bergbahnen, Bea Weinmann

Gestützt auf Seilbahngesetz, Seilbahnverordnung und Personenbeförderungsgesetz erteilt das BAV Plangenehmigungen für den Bau von Seilbahnen. Auf der gleichen Basis werden Betriebsbewilligungen für den Betrieb neuer und erneuerter Anlagen erteilt. Die hierfür wichtigsten Grundsätze sind in den Richtlinien 1 (Plangenehmigung und Konzessionen) und 2 (Betriebsbewilligung) zusammengefasst.

Instandhaltung und Umbau

Zwei Spezialisten arbeiten an einem Seil.
Seilbahn-Experten haben ihre Berufs-Ausbildung u.a. in den Bereichen Stahlbau, Elektrotechnik, Mechatronik, Zerspanungstechnik oder Maschinenbautechnik.
© Garaventa

Für Instandhaltungs- und Umbauarbeiten bei Seilbahnen gelten je unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. In der Richtlinie 4 zeigt das BAV auf, wie sich Instandhaltung und Umbau abgrenzen, in welchen Fällen bei einem Umbau ein Bewilligungsverfahren nötig ist und welche Dokumentation in den einzelnen Fällen erstellt werden muss. 

Weitere Informationen

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/seilbahnen/bau-umbau-von-anlagen.html