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Das Bundesamt für Verkehr erteilt gestützt auf Seilbahngesetz, Seilbahnverordnung und Personenbeförderungsgesetz Plangenehmigungen für den Bau von Seilbahnen.
Für Instandhaltungs- und Umbauarbeiten bei Seilbahnen gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen.
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