Der Bau von neuen und die Erweiterung, der Umbau und der Ersatz von bestehenden Seilbahnanlagen werden durch das BAV geprüft. Das BAV ist Leitbehörde für die Erteilung von Konzessionen und Baubewilligungen («Plangenehmigungen») und erteilt die Betriebsbewilligungen.
Bau und Erneuerung von Anlagen
 Matterhorn-Zermatt-Bergbahnen-d.png)
© Titlis Bergbahnen, Bea Weinmann
Gestützt auf Seilbahngesetz, Seilbahnverordnung und Personenbeförderungsgesetz erteilt das BAV Plangenehmigungen für den Bau von Seilbahnen. Auf der gleichen Basis werden Betriebsbewilligungen für den Betrieb neuer und erneuerter Anlagen erteilt. Die hierfür wichtigsten Grundsätze sind in den Richtlinien 1 (Plangenehmigung und Konzessionen) und 2 (Betriebsbewilligung) zusammengefasst.
Instandhaltung und Umbau
 SDBB-d.png)
© Garaventa
Für Instandhaltungs- und Umbauarbeiten bei Seilbahnen gelten je unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. In der Richtlinie 4 zeigt das BAV auf, wie sich Instandhaltung und Umbau abgrenzen, in welchen Fällen bei einem Umbau ein Bewilligungsverfahren nötig ist und welche Dokumentation in den einzelnen Fällen erstellt werden muss.
Weitere Informationen