Bahninfrastruktur-Fonds (BIF)
Die Ausbauten des Programms Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) werden vollständig aus dem BIF - Bahninfrastrukturfonds finanziert.
Verpflichtungskredite
Für das Programm Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) wurde ein Gesamtkredit in der Höhe von insgesamt 5.4 Milliarden Franken (Preisstand April 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.
Der Kredit ist auf folgende Verpflichtungskredite aufgeteilt (Investitionen in Mio. Fr.):
Projektaufsicht über Massnahmen auf den NEAT-Strecken |
10 |
Verpflichtungskredit für Massnahmen auf den NEAT-Zufahrtsstrecken |
700 |
Projektaufsicht über Massnahmen auf den übrigen Strecken |
20 |
Verpflichtungskredit für Massnahmen auf den übrigen Strecken |
4‘420 |
Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr |
250 |
Total |
5‘400 |
Viele ZEB-Vorhaben werden aus Synergiegründen zusammen mit anderen Bauprojekten, insbesondere Unterhaltsarbeiten, realisiert. Mit den Umsetzungsvereinbarungen zwischen BAV und Ersteller werden deshalb auch Verteilschlüssel für die Finanzierungsquellen geregelt. Die ausgewiesenen Kosten und die jeweilige Finanzierung auf der Internetseite und in den Berichten zeigen ohne anderen Vermerk lediglich die durch ZEB-Kredite finanzierten Objekte.
Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur