Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im Auftrag des Parlaments eine externe Studie erstellen lassen. Diese zeigt auf, welche Ansätze es gibt, um den Anteil des öffentlichen Verkehrs (öV) am Gesamtverkehr zu steigern.
Güterverkehrsanlagen bilden die Schnittstelle zwischen den Verkehrsinfrastrukturen, Verkehrsmitteln, Transportformen und gewährleisten integrale Logistikketten. Sie übernehmen in einem wandelnden Güterverkehrsmarkt eine Schlüsselrolle. Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW untersuchte Grundsatzfragen in den Themenfeldern Nachfrage, Angebot, Infrastruktur und Raumplanung und leitet Grundlagen für die Weiterentwicklung der Anlagenlandschaft und Güterverkehrseinrichtungen ab.
Die beiden Instrumente zur Trassensicherung bei der Eisenbahn haben sich bewährt: Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) erfüllen ihren Zweck. Zu diesem Schluss kommt ein externer Evaluationsbericht, den das Bundesamt für Verkehr (BAV) in Auftrag gegeben hat. Trotzdem wird das BAV punktuelle Verbesserungen vornehmen. Insbesondere soll in der Branche das Verständnis für die Ziele von NNK und NNP noch besser verankert werden.
Das BAV hat die Anreizelemente des Trassenpreissystems im Eisenbahnverkehr, wie sie 2017 in Kraft gesetzt wurden, extern überprüfen lassen. Aus dem Evaluationsbericht ergibt sich, dass sich das System grundsätzlich bewährt hat. Wie vorgesehen stellt es sicher, dass die Züge, welche das Bahnnetz nutzen, die durch sie verursachten Grenzkosten decken. Der per 2017 als Bestandteil des Trassenpreises eingeführte Basispreis Verschleiss hat sich als geeignetes Mittel erwiesen, um die diesbezüglichen Grenzkosten verursachergerecht zu bepreisen und Anreize zu setzen für die Beschaffung von fahrbahnschonendem Rollmaterial. Bei anderen untersuchten Trassenpreiselementen fehlt hingegen eine klare Anreizwirkung; die Elemente erfüllen primär ihre Kostendeckungsfunktion. Die Anreizwirkung der einzelnen Trassenpreiselemente ist oft gering, weil sie bei den Gesamtkosten für das Führen eines Zuges nur einen kleinen Teil ausmachen. Der administrative Aufwand und die Vollzugskosten für das Trassenpreissystem werden als verhältnismässig und tragbar beurteilt.
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard vom 19. Juni 2020.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die wettbewerbliche Ausschreibung von Buslinien extern analysieren lassen. Der Evaluationsbericht zieht ein positives Fazit: Die Ausschreibungen haben zu effizienteren Angeboten der Transportunternehmen geführt, ohne dass es zu einem Wettbewerb auf Kosten des Personals kam.
In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz entstand eine Serie von Grundlagenarbeiten zum Themenbereich «Regulation von Human Factors Themen im Kontext mit Bahnbetrieb durch das BAV». Die Serie umfasst folgende Berichte:
Forderungen nach generellem «Gratis-öV» für ganze Bevölkerungsgruppen sind verfassungsrechtlich problematisch. Zu diesem Schluss kommt ein neues Gutachten, das Professor Felix Uhlmann von der Universität Zürich im Auftrag des BAV erstellt hat.
Das BAV hat das Konzessionsrecht in den Bereichen Bahninfrastruktur und Personenbeförderung extern überprüfen lassen. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass sich das Instrument der Konzession grundsätzlich bewährt hat und verschiedene Vorteile bietet wie Planungs- und Rechtssicherheit sowie Investitionsschutz. Sie ortet aber auch Verbesserungspotenziale, z. B. im Hinblick auf einfachere Verfahren und inhaltliche Entschlackung. Bei der Eisenbahninfrastrukturkonzession steht beispielsweise die Einführung der Unternehmenskonzession zur Debatte. Die Konzession wäre dann an einen Infrastrukturbetreiber statt an eine Strecke gebunden. Weitere Themen sind die Konzessionsdauer und die Frage, ob Entscheide zu Erteilung, Änderung, Übertragung, Erneuerung und Widerruf von Infrastrukturkonzessionen beim BAV zentralisiert werden sollen. Bei der Personenbeförderungskonzession wird das BAV unter anderem eine Differenzierung zwischen bestelltem und unbestelltem Verkehr prüfen. Weiter stellt sich nebst anderem die Frage, ob bei Ausschreibungen im abgeltungsberechtigten Verkehr die Zuschlagsverfügung neu als Konzession gelten soll. Ebenfalls ein Thema sind Ausnahmen von der Konzessionspflicht z. B. für Pilotversuche und on-demand-Angebote.
Das BAV wird nun vertieft prüfen, wie es mit den Evaluationsergebnissen und Empfehlungen umgehen will. Die ersten Ergebnisse der internen Projektgruppen sind bis Anfang 2022 zu erwarten. In einem weiteren Schritt könnten Vorschläge für Änderungen auf Gesetz- oder Verordnungsebene nötig werden.
Rechtsgutachten Cargo sous terrain (PDF, 544 kB, 27.10.2020)Rechtsgutachten zu Inhalt und Tragweite von Art. 81 BV sowie weiterer Bundeskompetenzen aus dem Bereich Planung und Verkehr im Zusammenhang mit dem Projekt Cargo sous terrain
Prof. Dr. iur. Stefan Vogel
Überprüfung der Haftpflichtbestimmungen für Transportunternehmen in der Schweizer Gesetzgebung (PDF, 1002 kB, 07.12.2015)Die vorliegende Arbeit hat die Überprüfung der Haftpflichtbestimmungen für Transportunternehmen in der Schweizer Gesetzgebung zum Gegenstand.