Evaluation der Anreizelemente des Trassenpreissystems

Das BAV hat die Anreizelemente des Trassenpreissystems im Eisenbahnverkehr, wie sie 2017 in Kraft gesetzt wurden, extern überprüfen lassen. Aus dem Evaluationsbericht ergibt sich, dass sich das System grundsätzlich bewährt hat. Wie vorgesehen stellt es sicher, dass die Züge, welche das Bahnnetz nutzen, die durch sie verursachten Grenzkosten decken. Der per 2017 als Bestandteil des Trassenpreises eingeführte Basispreis Verschleiss hat sich als geeignetes Mittel erwiesen, um die diesbezüglichen Grenzkosten verursachergerecht zu bepreisen und Anreize zu setzen für die Beschaffung von fahrbahnschonendem Rollmaterial. Bei anderen untersuchten Trassenpreiselementen fehlt hingegen eine klare Anreizwirkung; die Elemente erfüllen primär ihre Kostendeckungsfunktion. Die Anreizwirkung der einzelnen Trassenpreiselemente ist oft gering, weil sie bei den Gesamtkosten für das Führen eines Zuges nur einen kleinen Teil ausmachen. Der administrative Aufwand und die Vollzugskosten für das Trassenpreissystem werden als verhältnismässig und tragbar beurteilt.

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