Maskenpflicht, Corona-Finanzhilfe, multimodale Mobilität …

... und weitere Themen in Kürze.

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Der Bundesrat hat für den öV die Maskenpflicht beschlossen.
© Bundeskanzlei

Maskenpflicht im öV: Der Bundesrat hat am 1. Juli beschlossen, zur Bekämpfung des Corona-Virus per 6. Juli die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehr – Zug, Bus, Tram, Seilbahn, Schiff – einzuführen. Federführende Verwaltungsstelle ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Für die Details der Umsetzung sind SBB und Postauto zuständig, welche die Systemführerschaft für die verschiedenen Verkehrsträger innehaben.

Finanzhilfe nach Corona: Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs haben in der Corona-Pandemie wegen der eingebrochenen Nachfrage grosse finanzielle Verluste erlitten. Diese können sie aus eigener Kraft nicht vollständig kompensieren. Der Bundesrat will deshalb durch verschiedene Massnahmen sicherstellen, dass die Unternehmen zahlungsfähig bleiben und das Transportangebot nicht eingeschränkt werden muss. Der Bundesrat sieht hierfür 800 Millionen Franken vor. Er hat am 1. Juli die Vernehmlassung zu den erforderlichen Gesetzesanpassungen eröffnet. Diese dauert bis am 22. Juli.

Darlehen für SBB: Der Bundesrat hat am 1. Juli entschieden, die SBB bei der Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses zu unterstützen. Dafür kann das Unternehmen beim Bund als SBB-Eigner zusätzlich 550 Millionen Franken in Form von marktüblich verzinsten Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr aufnehmen.

Multimodale Mobilität: Der Bundesrat will, dass verschiedene Verkehrsmittel einfacher kombiniert werden können. Damit Unternehmen entsprechende Angebote, wie z.B. Apps entwickeln können, brauchen sie Informationen von den verschiedenen Mobilitäts- und Dienstleistungsanbietern. Künftig soll eine «Nationale Dateninfrastruktur Mobilität» als Service-Public-Angebot des Bundes diesen Austausch vereinfachen. Verkehrsträgerübergreifende Angebote erleichtern unter anderem den Zugang zum öffentlichen Verkehr, der dadurch für neue Kunden attraktiv wird. Am 1. Juli hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, eine Botschaft zu erarbeiten.

Reform des Regionalverkehrs: Der Bundesrat hat am 12. Juni die Resultate zur Kenntnis genommen, welche die Vernehmlassung zur Reform des Bestellsystems im regionalen Personenverkehr (RPV) ergeben hat. Gestützt darauf hat er beschlossen, die Variante für eine punktuelle Optimierung des bestehenden Systems weiterzuverfolgen. Die Forderung verschiedener Kreise, die im subventionierten Verkehr erzielten Überschüsse freier verwenden zu können, lehnt der Bundesrat ab. Überschüsse sollen stets zu zwei Dritteln in die Spezialreserve zur Deckung späterer Verluste fliessen und damit im öV-System bleiben – ausser bei Leistungen, die ausgeschrieben wurden.

Aktualisierte Bahn-Vorschriften: Der Bundesrat hat am 12. Juni entschieden, Vorschriften zum Betrieb und zur Sicherheit der Eisenbahnen und zur behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (öV) zu aktualisieren. Dazu werden zwei Verordnungen angepasst. Diese ermöglichen unter anderem eine weitere Vereinfachung des grenzüberschreitenden Verkehrs und die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Informationsplattform zur Behindertengerechtigkeit aller öV-Haltestellen. Im Rahmen dieses Revisionspakets werden weitere Vorschriften auf Stufe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie des BAV geändert.

Tram Lausanne-Renens: Der Bundesrat hat am 19. Juni die Infrastrukturkonzession für die Tramlinie zwischen Lausanne und Renens angepasst, damit die Linie bis nach Villars-Ste-Croix verlängert werden kann. Die neue Tramverbindung ist ein Kernstück des Agglomerationsprojekts Lausanne-Morges (PALM), das die Entwicklung im Westen der Waadtländer Hauptstadt begleitet.

Gemischter Ausschuss Schweiz-EU: Der Bundesrat will die Verlagerungswirkung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stärken. Es ist deshalb vorgesehen, dass ab 2021 für Lastwagen der Abgasklassen EURO IV und V höhere LSVA-Abgaben bezahlt werden. Dies wurde am 19. Juni 2020 im Gemischten Landverkehrsausschuss mit Vertreterinnen und Vertreter der EU diskutiert. Offene Punkte werden mit der EU bis Ende Jahr geklärt.

Bahn-Ausbau in Zermatt: Das BAV, der Kanton Wallis und die Einwohnergemeinde Zermatt haben sich auf die Bedingungen für den Bau des neuen Bahntunnels «Unnerchriz» zwischen Täsch und Zermatt mit einem Investitionsvolumen von ca. 327 Millionen Franken geeinigt: Der motorisierte Strassenverkehr zwischen den beiden Ortschaften bleibt im gleichen Rahmen wie bisher eingeschränkt und bewilligungspflichtig. Die Zufahrtsstrasse soll aber durch den Bau von zwei Lawinenschutzgalerien sicherer gemacht werden. Die Parteien haben eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Wirtschaftsbranche öV: Der öffentliche Verkehr ist ein wichtiger Wirtschaftszweig für die Schweiz: Rund 100'000 Personen arbeiten in irgendeiner Form für diese Branche. Eine am 23. Juni veröffentlichte Studie von LITRA und Swissrail zeigt, welchen volkswirtschaftlichen Beitrag der öffentliche Verkehr und die Bahnindustrie leisten.

 

BAV-News Nr. 81 Juli 2020

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