- Abgeltung im regionalen Personenverkehr
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Die Abgeltung ist die Entschädigung der ungedeckten Kosten eines bestellten Leistungsangebotes im Bereich des regionalen Personenverkehrs. Die Abgeltung an die Transportunternehmen richtet sich nach den ungedeckten Kosten aufgrund einer verbindlichen Offerte mit Planrechnung. Nach dem erfolgten Bestellverfahren wird der Abgeltungsbetrag für das bestellte Verkehrsangebot in einer Angebotsvereinbarung festgehalten. Bund und Kantone gelten den Transportunternehmen die laut Planrechnung ungedeckten Kosten des von ihnen gemeinsam bestellten Angebotes des regionalen Personenverkehrs ab.
- Agglomeration
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Zusammenhängendes Gebiet mehrerer Gemeinden (um eine Kernstadt/Zone) mit insgesamt mindestens 20'000 Einwohnern. Agglomerationsgemeinden müssen baulich zusammenhängen und eine starke wirtschaftliche Verknüpfung mit der Kerngemeinde aufweisen.
- Agglomerationsverkehr
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Verkehr innerhalb von Agglomerationen. Aus dem Infrastrukturfonds werden über 20 Jahre total 6 Mrd. Fr. Massnahmen für den öffentlichen und privaten Agglomerationsverkehr finanziert.
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- Alpeninitiative
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Die Alpeninitiative verlangte den Schutz des Alpengebiets vor den negativen Folgen des Güterverkehrs. Sie wurde 1994 von Volk und Ständen angenommen. Seither verpflichtet der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung (Artikel 84) den Bund, Massnahmen zu ergreifen, um den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.
- Alpenkonvention
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Rahmenabkommen zum nachhaltigen Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Alpenraums. Beteiligt sind Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien, Monaco, die Schweiz und die Europäische Union. Das Rahmenabkommen der Alpenkonvention wird konkretisiert von neun Protokollen, darunter auch einem Verkehrsprotokoll. Die Schweiz hat das Rahmenabkommen ratifiziert, die Protokolle hingegen noch nicht.
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- Alpenquerender Verkehr
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Alpenquerender Verkehr ist jener Verkehr, der bei einem Alpenübergang den Alpenhauptkamm durchquert. Für den Strassengüterverkehr sind dies in der Schweiz Gotthard, San Bernardino, Gr. St. Bernhard und Simplon sowie im Schienenverkehr der Gotthard und der Simplon.
- Alpenschutzartikel
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Am 20.2.1994 von Volk und Ständen angenommener Verfassungsartikel zum Schutz des Alpenraums vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs auf der Strasse; der Artikel verlangt die Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr auf die Schiene innert 10 Jahren und verbietet eine Erhöhung der Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet. Die sinngemässe und nicht diskriminierende Umsetzung dieses Verfassungsartikels erfolgte im Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Dort wurde das Ziel von höchstens 650‘000 Fahrten pro Jahr festgelegt.
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- Alpentransitabgabe (ATA)
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Idee einer Abgabe des Strassengüterschwerverkehrs für die Benutzung besonderer alpiner Strasseninfrastrukturen (d.h. für die vier schweizerischen Alpenübergänge Grosser St. Bernhard, Simplon, Gotthard und San Bernardino); im Landverkehrsabkommen mit der EU als mögliche Massnahme vorgesehen.
- Alpentransitbörse
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Idee eines marktwirtschaftlichen Instruments zur mengenmässigen Steuerung des alpenquerenden Schwerverkehrs mittels Versteigerung von Durchfahrtsrechten.
- Altlasten
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Altlasten sind belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf Menschen oder die Umwelt führen oder für welche eine konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Diese Standorte sind sanierungsbedürftig.
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- Angebotsvereinbarung
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Im Regionalen Personenverkehr im Anschluss an das Bestellverfahren geschlossenes Übereinkommen zwischen den Bestellern und einem Transportunternehmen über eine bestimmte Transportleistung im öffentlichen Verkehr. Im Güterverkehr können Angebotsvereinbarungen auch mit Dritten (z.B. Operateure des kombinierten Verkehrs) abgeschlossen werden.
- Anschlussgleis
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Erschliessung eines Geländes oder Gebäudes, das selbst nicht zur Eisenbahninfrastruktur gehört, durch Bahngleise zum Gütertransport; in der Regel in Privatbesitz
- Bahn 2000
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Das Konzept Bahn 2000 wurde in der Volksabstimmung vom 6.12.1987 mit 56,7% gutgeheissen. Die Gesamtfinanzierung von Bahn 2000 in zwei Etappen ist eines von vier Elementen der FinöV-Vorlage, die als Bau- und Finanzierungsvorlage von Volk und Ständen am 29. November 1998 mit 63,6% angenommen wurde. Mit Hilfe von Ausbauten und moderner Technologie brachte Bahn 2000 eine erhebliche Angebotsverbesserung und Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Personenverkehr (häufigere, raschere, direktere und bequemere Verbdinungen). Wesentliches Element von Bahn 2000 ist das Knotenprinzip. Die erste Etappe (bis 2005) umfasste jene Bauvorhaben, die im Hinblick auf die Zielerreichung am meisten bringen (u.a. Neu- bzw. Ausbau der Linie Bern – Olten). Gleichzeitig investierten die Bahnen in Rollmaterial das bedeutend höhere Fahrgeschwindigkeiten erlaubt. Die zweite Etappe wurde in das Programm "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur"(ZEB) überführt.
- Bahngüterverkehrs-Korridore
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Von der EU definierte internationale Strecken, auf denen prioritär grenzüberschreitender Bahngüterverkehr abgewickelt wird. Die Schweiz ist Bestandteil der Güterverkehrskorridore Zeebrugge-Antwerpen-Rotterdam-Basel-Genua (Korridor Rhein-Alpen) und Rotterdam-Antwerpen-Luxemburg-Metz-Dijon-Lyon/Basel (Korridor Nordsee-Mittelmeer) Auf diesen Korridoren wird ein Qualitätssteigerungsprogramm umgesetzt unter Beteiligung sämtlicher Akteure (Bahnen, Infrastrukturbetreiber und Staaten) aus NL, D, B, CH und I. Die Schweiz ist in den entsprechenden Korridororganisationen vertreten.
- Bahnreform
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Die Schweizer Bahnreform beinhaltet Reformschritte, welche das Ziel haben, den öffentlichen Verkehr und insbesondere den Schienenverkehr attraktiver und leistungsfähiger zu gestalten und den Wettbewerb zu stärken. Dieser Reformprozess wurde mit der Bahnreform 1 von 1999 lanciert und wird kontinuierlich fortgesetzt. Es folgten die beiden Teile der Bahnreform 2 (2010 und 2013). Der nächste Schritt wird die Vorlage OBI sein (Organisation der Bahninfrastruktur). Die Bahnreform dient auch dazu, die Interoperabilität des schweizerischen Bahnsystems zu gewährleisten. Vorgaben der EU werden übernommen, soweit sie für das schweizerische System sinnvoll und praktikabel sind.
- Balise
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Balisen sind im Gleisbett montierte Informationsträger, die zur Datenübertragung zwischen Strecke und vorbeifahrenden Eisenbahnfahrzeugen dienen.
- Begleiteter kombinierter Verkehr
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Beförderung eines von seinem Fahrer begleiteten Motorfahrzeugs mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpenquerenden Verkehr wird darunter der Bahnverlad von ganzen Lastwagen und Sattelschleppern verstanden, bei denen der Fahrer/die Fahrerin in einem separaten Begleitwagen mitreist (Rollende Landstrasse; Rola).
- Bestellprinzip
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Bund und die betroffenen Kantone bestellen bei den Transportunternehmen das Angebot (Leistungen) im regionalen Personenverkehr auf der Basis einer Offerte mit im Voraus bestimmten finanzielle Abgeltungen in Höhe der geplanten ungedeckten Kosten. Der Bund bestellt zudem bei den Betreibern der Bahninfrastruktur Leistungen für die Infrastruktur und Leistungen im Güterverkehr (im unbegleiteten kombinierten Verkehr und bei der Rollenden Landstrasse). Diese Abgeltungen werden als Betriebsbeiträge bezeichnet.
- Bestellverfahren
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Verfahren, das koordiniert mit dem Fahrplanverfahren auf der Basis einer Bestellung bei den Transportunternehmen zu einem vom Bund unterstützten Angebot im öffentlichen Verkehr führt. Das Bestellverfahren kommt vor allem im regionalen Personenverkehr sowie im Schienengüterverkehr zur Anwendung.
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- Betrieb
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Der Begriff „Betrieb“ wird im allgemeinen Umgang sehr unterschiedlich verwendet. In der Regel sind darunter immer mindestens der „Operative Betrieb“, die „Instandhaltung“ und die „Schnittstellen (oft in Form von Vorschriften) zwischen Mensch (sicherheitsrelevantes Personal) Fahrzeug und Anlage“ zu verstehen. Eine spezifische Bedeutung des "Betriebes" wird in der Regel im jeweiligen Kontext klar ersichtlich.
- Betriebsbeiträge
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Subventionen des Bundes und der Kantone für Leistungen, welche im Regionalen Personenverkehr von Eisenbahnunternehmen, Busbetrieben, Schiffsbetrieben und Seilbahnen erbracht werden, sowie für Leistungen, welche von Eisenbahnunternehmen beim Betrieb der Infrastruktur und im Güterverkehr erbracht werden. Entspricht der im Voraus vereinbarten Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten nach dem Bestellprinzip. Die Betriebsbeiträge sind zu unterscheiden von den Investitionsbeiträgen.
- Betriebsvorschriften
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Regelungen, die von Bahnen für den Betrieb in ihrem Verantwortungsbereich erlassen werden und Anweisungen über die Arbeit des Personals in Betriebsprozessen enthalten.
- Binnenverkehr
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Verkehr mit Quelle und Ziel innerhalb eines bestimmten Untersuchungsgebietes, z.B. der Schweiz. Zu unterscheiden vom Ziel-/Quellverkehr, Import-, Export- und Transitverkehr
- Block
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Technische Einrichtung zur Sicherung der Züge auf der Strecke gegen Folge- oder Gegenfahrten von Zügen.
- Blockabstand
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Innerhalb eines signaltechnisch gesicherten Gleisabschnitts (Länge dieses Gleisabschnitts = Blockabstand) darf sich nur ein einzelner Zug befinden; der nachfolgende Zug darf nur dann in den Abschnitt einfahren, wenn der vorausfahrende Zug diesen verlassen hat. Die Längen der Gleisabschnitte haben wesentlichen Einfluss auf die minimale Zugfolgezeit.
- Controlling
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Unter „Controlling“ versteht man die wirkungs- und ergebnisorientierte Steuerung und Koordination des Unternehmensgeschehens durch die Führung in Bezug auf konkrete Zielvorgaben. Strategisches Controlling bezieht sich auf die Aufgaben (tun wir die richtigen Dinge?) operatives Controlling auf den Vollzug derselben (tun wir die richtigen Dinge richtig?).
- COTIF
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Die COTIF ist ein internationales Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr. Die gültige Fassung der COTIF legt insbesondere einheitliche Rechtsvorschriften fest für die Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) und Gütern (CIM) sowie von gefährlichen Gütern (RID). Die COTIF wird von einer zwischenstaatlichen internationalen Organisation, der OTIF, verwaltet.
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- Cross Acceptance
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Prozess der Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge durch gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Zertifikaten in mehreren Ländern. Die Umsetzung erfolgt durch zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Anerkennung von Zulassungen anderer Sicherheitsbehörden.
- Deckungsbeitrag
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Element des Trassenpreises, über den die Netzbenutzerinnen über den Mindestpreis (Grenzkosten) hinaus einen Anteil an die ungedeckten Kosten der Infrastruktur entrichten. Wird in Prozent des Verkehrserlöses berechnet.
- Direkter Verkehr (DV)
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Als direkter Verkehr (DV) gilt die durchgehende Beförderung von Personen und Gütern zwischen zwei oder mehreren Transportunternehmen aufgrund eines einzigen Transportvertrags und eines gemeinsamen Tarifes (für die ganze Strecke muss nur ein Billett gelöst werden).
- Eckhöhe
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Seitliche Höhe eines Transportgefässes (Lastwagen, Container), das im unbegleiteten oder begleiteten kombinierten Verkehr durch einen Bahntunnel transportiert wird; v.a. relevant bei der Rollenden Autobahn und dem Transport von Sattelaufliegern im unbegleiteten kombinierten Verkehr.
- Eignerstrategie
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In der Eignerstrategie legt der Bund als Alleinaktionär der SBB seine strategischen Ziele für das Unternehmen zu Handen des Verwaltungsrates der SBB AG für jeweils 4 Jahre fest (erstmals 1999-2002); die Eignerstrategie wird vom Departement UVEK und der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV gemeinsam mit der SBB AG erarbeitet und vom Bundesrat beschlossen.
- Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)
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Transport von Gütern in einzelnen Eisenbahnwaggons oder Wagengruppen (weniger als ein Zug). Das Transportgut wird in den Eisenbahnwagen ein- oder umgeladen, geschüttet, umgepumpt usw. Die Wagen werden bei Bedarf einzeln rangiert. Die Bündelung und Sortierung der Verkehre erfolgt in der Regel über die Rangierbahnhöfe. Im EWLV können aber auch Wagen des kombinierten Verkehrs befördert werden. Konkurrenzfähig ist der EWLV vor allem dort, wo Empfänger und Absender dank einem Anschlussgleis direkt bedient werden können.
- Eisenbahnfahrzeugregister
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Nationales Verzeichnis der Fahrzeuge. Entsprechende Verzeichnisse existieren in jedem europäischen Land.
Weiterführende Links:
- Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
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Unternehmen, das Personen- und/oder Güterverkehr auf eigener oder fremder Infrastruktur betreibt. In der Schweiz sind viele Bahnunternehmen sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Emissionen
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Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen, die von Infrastrukturen oder Anlagen verursacht werden bzw. aus diesen austreten. Am Ort ihres Einwirkens werden sie als Immissionen bezeichnet.
Weiterführende Links:
- ERTMS - European Rail Traffic Management System
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European Rail Traffic Management System (ERTMS) ist der von der EU-Kommission verwendete Oberbegriff für alle fahrzeug- und gleisseitigen Einrichtungen, die zur Lenkung und Überwachung der Zugsbewegungen dienen. Die wesentlichen Elemente sind ETCS und GSM-R.
- ETCS - European Train Control System
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European Train Control System (ETCS) ist das europäische Zugsteuerungs-, Zugsicherungs- und Signalgebungssystem. Es ist Bestandteil von ERTMS und eine Voraussetzung zur Erfüllung der von der EU geforderten Interoperabilität. Mit ETCS erhalten die Lokführer die Signalanweisungen direkt auf einem Bildschirm im Fahrzeug.
- Euro-Balise
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Zwischen den Schienen montierter Informationsträger, der an seinem Standort, einem bestimmten Punkt auf dem Schienennetz, die Übertragung von Informationen auf den Zug erlaubt. Euro-Balisen können fixe und/oder variable (signal- bzw. stellwerksabhängige) Informationen enthalten.
- Euro-Loop
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Zwischen den Schienen montiertes, längeres Antennenkabel, das die Übertragung von Informationen auf den Zug erlaubt. Der Euroloop erlaubt eine Datenübertragung auf einem Streckenabschnitt im Gegensatz zur Eurobalise, die nur eine punktuelle Datenübertragung erlaubt.
- Europäische Eisenbahnagentur (ERA)
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Die Europäische Eisenbahnagentur ERA hat zur Aufgabe, die Integration der europäischen Eisenbahnsysteme zu fördern, indem die Sicherheit von Zügen verbessert und eine nahtlose, direkte Grenzüberquerung durch bessere Interoperabilität gewährleistet wird. Sie arbeitet wirtschaftlich tragbare technische Normen sowie Sicherheitsmaßnahmen und -ziele aus. Weiter erstattet sie Bericht über die Eisenbahnsicherheit in der EU und wirkt maßgeblich an der Schaffung einheitlicher Signalisierungsstandards mit. Mit dem 4. Eisenbahnpaket der EU werden die Kompetenzen der ERA im Bereich Interoperabilität gestärkt. Zudem soll sie Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen im internationalen Verkehr ausstellen können. Die ERA hat ihren Hauptsitz in Valenciennes (Frankreich).
- Exportverkehr
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Güterverkehr mit Quelle innerhalb und Ziel ausserhalb der Schweiz.
- Externe Kosten
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Kosten, die nicht vom Verursacher, sondern von anderen Verkehrsteilnehmern oder von der Allgemeinheit getragen werden (u.a. Teil der Kosten von Unfällen, Lärm, Luftverschmutzung, Klimafolgekosten etc.).
- FABI - Finanzierung und Ausbau der Bahn-Infrastruktur
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Die Vorlage wurde 2014 in einer Volksabstimmung gutgeheissen und ist seit 2016 in Kraft. Ihre Bestimmungen regeln die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur. Mit FABI wurde der Bahninfrastrukturfonds BIF geschaffen, über den sowohl Unterhalt als auch Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden. Zweiter wichtiger Bestandteil von FABI ist der Ausbauschritt 2025. Dieser enthält Ausbauprojekte im Umfang von 6,4 Milliarden Franken.
- Fahrdienstvorschriften
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Gesamtschweizerisch geltende, sicherheitsrelevante Vorschriften, die für alle Bahnunternehmen verbindlich sind und in welchen die übergeordneten Betriebsprozesse (z.B. Produktion) geregelt werden. Sie werden durch das BAV erlassen.
Weiterführende Links:
- Fahrplanverfahren
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Das Fahrplanverfahren richtet sich nach der Fahrplanverordnung und wird mit dem Bestellverfahren koordiniert. Zu Beginn des Verfahrens wird das Fernverkehrskonzept festgelegt. Darauf basiert der Fahrplanentwurf, der den Transportunternehmen dazu dient, Änderungen im Fern- und Regionalverkehr anzubringen. Es folgt die Bereinigung zwischen den Bestellern (Kantonen und Bund) und Transportunternehmen im Detail und die Vorbereitung für die Veröffentlichung des definitiven Fahrplans.
Weiterführende Links:
- Fernverkehr
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Nationaler und internationaler Verkehr zwischen den Städten, der eigenwirtschaftlich, d.h. ohne Abgeltungen betrieben wird.
- FinöV
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Am 29.11.1998 von Volk und Ständen angenommener Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV); regelte die Finanzierung grosser Infrastrukturvorhaben zur Modernisierung der Schweizer Bahnen: Bahn 2000 und Zukünftige Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur (ZEB), Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz ( HGV-Anschluss) sowie Lärmsanierung der Eisenbahnen.
- FinöV-Fonds
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Fonds zur Finanzierung der FinöV-Projekte. Der Fonds wurde über Anteile an der Mehrwertsteuer, der LSVA, von Mineralölsteuermitteln und Darlehen des Bundes gespeist. Der FinöV-Fonds war zeitlich befristet und ging per Anfang 2016 in den unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) auf.
- Folgekosten
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Unterhalts- und Betriebskosten sowie Abschreibungen, welche durch die Realisierung eines Vorhabens verursacht werden.
- Fondssimulation
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Instrument zur Budgetierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF), zur modellhaften Simulierung von Änderungen bei den Einnahmen bzw. Ausgaben sowie bei den Parametern des Fonds.
- Gefahrgutbeautragter
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Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (Strasse, Gewässer) oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden oder Entladen umfasst, muss einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte ernennen. Seine Aufgabe besteht darin, die Risiken verhüten zu helfen, die sich aus solchen Tätigkeiten für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Seilbahnunternehmen können auf Grund ihres Gefahrenpotentials im Einzelfall ebenfalls dazu verpflichtet werden.
Weiterführende Links:
- Gefahrguttransporte
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Transporte von Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes bestimmte Gefahren ausgehen können. Es handelt sich dabei um Gefahren für Leben und Gesundheit, für die Umwelt und für Sachwerte.
Weiterführende Links:
- GSM-R
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Global System for Mobile Communication – Railway ist das digitale Funksystem zur Übertragung von Sprache und Daten für Eisenbahnanwendungen.
- Güterverkehrverlagerungsgesetz GVVG
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Im Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene vom 19. Dezember 2008 (GVVG) wird das Verlagerungsziel für den alpenquerenden Güterschwerverkehr auf Gesetzesstufe verankert. Das mengenmässige Ziel ist mit 650‘000 Fahrten pro Jahr umschrieben. Das Ziel soll bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden. Beim GVVG handelt es sich um die Ausführungsbestimmungen der sogenannten Alpeninitiative.
Weiterführende Links:
- HGV-Anschluss
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Gängige Abkürzung für das Programm zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. 2005 vom Parlament beschlossen, finanzieller Umfang von 1,1 Milliarden Franken.
- Immissionen
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Einwirkung der durch Emission in die Umwelt gelangten festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffe, von Strahlung oder Lärm am Ort des Auftreffens.
- Infrastruktur
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Ortsfeste Anlagen und Einrichtungen, die für die Erbringung von Transportleistungen nötig sind; im Schienenverkehr sind dies: Geleise, Streckenausrüstungen, elektrische Anlagen, Sicherungsanlagen; Bahnhöfe usw.; im Strassenverkehr sind dies: Fahrbahnen, Signalisationsanlagen, Verkehrsleitsysteme usw. Die „Sparte Infrastruktur“ im Sinne des Eisenbahngesetzes umfasst auch den Betrieb der Anlagen (den sog. Fahrdienst, d.h. die Bedienung der Sicherungsanlagen).
- Infrastrukturbetreiberin (ISB)
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Betreiberin und in der Regel Besitzerin von Infrastrukturanlagen für den Eisenbahnverkehr (öffentliches Eisenbahnnetz). Der grössere Teil der schweizerischen Bahngesellschaften sind sowohl Infrastrukturbetreiberin als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Finanzierung der ISB erfolgt durch Leistungsvereinbarungen.
- Infrastrukturfonds
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Der Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen stellt ab 2008 während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken für folgende vier Bereiche bereit: Fertigstellung Nationalstrassennetz (8,5 Mrd. Fr.); Engpassbeseitigung beim Nationalstrassennetz (5,5 Mrd. Fr.); Agglomerationsverkehr (6 Mrd., davon 2,56 für dringliche Projekte und 3,44 für Agglomerationsprogramme); Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Mrd.). Rechtsgrundlage ist das Infrastrukturfondsgesetz.
- Infrastrukturkonzession
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Wer eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben will, benötigt gemäss Eisenbahngesetz eine Konzession, in der das Unternehmen berechtigt und verpflichtet wird, die Infrastruktur nach den Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung zu bauen und zu betreiben.
Weiterführende Links:
- Interoperabilität
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Als Interoperabilität bezeichnet man die Fähigkeit zur Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen, Techniken oder Organisationen. Dazu ist in der Regel die Einhaltung gemeinsamer Standards notwendig. Sie ist im europäischen Eisenbahnsystem notwendig für den sicheren und grenzüberschreitenden Zugsverkehr.
- Investitionsbeiträge
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Subventionen für Investitionen der Bahnunternehmen (und in gewissen Fällen anderer Unternehmen des öffentlichen Verkehrs oder Güterverkehrs). In der Regel spricht der Bund Beiträge à-fonds-perdu (ohne Rückzahlung) oder als (zumeist zinslose) Darlehen. Investitionsbeiträge werden heute fast ausschliesslich für die Sparte Infrastruktur gewährt.
- Kabotage
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Die Beförderung von Personen oder Gütern innerhalb eines Landes durch ein Fahrzeug aus einem anderen Land. Kabotage ist nur in wenigen Fällen erlaubt. Der Verkehr zwischen zwei Ländern durch ein Fahrzeug aus einem Drittland (z.B. ein Transport München-Wien durch einen Schweizer Lastwagen) wird "Grosse Kabotage" genannt.
- Knotenprinzip
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Die Züge kommen in den grösseren Zentren (Knoten) im Stunden- oder Halbstundentakt an und fahren wenig später weiter. Die Fahrzeiten zwischen den Knoten müssen hierfür knapp weniger als 30, 60 oder 90 Minuten betragen. Die Reisenden erhalten dadurch gute Anschlüsse und minimale Umsteigezeiten. Ermöglicht einfachen und benutzerfreundlichen Fahrplan.
- Kombinierter Verkehr
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Multimodale, durch mehrere Verkehrsträger (in der Regel Strasse - Schiene, Binnenschiff - Schiene) erbrachte Beförderung von Gütern in Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger); durch den Übergang der Ladeeinheit zwischen den Transportmitteln ohne Wechsel des Transportgefässes wird ein Gesamtbeförderungsvorgang in einer durchgehenden Transportkette erreicht. Man unterscheidet zwischen begleitetem und unbegleitetem kombiniertem Verkehr.
- Konformitätsbewertung
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Verfahren zur Bewertung, ob ein Produkt oder ein System die spezifischen, durch Rechtsvorschriften und Normen festgelegten Anforderungen erfüllt.
- Konzession
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Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die in die Hoheit des Staates fällt, oder Bewilligung zur privatrechtlichen Nutzung einer öffentlichen Sache. Die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung ist konzessionspflichtig. Auch der Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur benötigt eine Konzession, in der der Eigner auf den ordnungsmässen Bau und Betrieb verpflichtet wird.
- Konzessionierte Transportunternehmen (KTU)
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Der Begriff KTU umfasst alle Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie die Eisenbahn-Infrastrukturbetreiberinnen. Eine Konzession ist erforderlich für die regelmässige gewerbliche Personenbeförderung sowie für den Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur. Der Begriff KTU unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und schliesst die Eisenbahn (einschliesslich Tram), die Autobusse, die Trolleybusse, die Schiffe und die Seilbahnen mit ein. Zudem sind auch alle Infrastrukturbetreiber im Besitz einer Konzession. Der Güterverkehr unterliegt keiner Konzessionspflicht.
- KOVE (Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle)
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Im Hinblick auf allfällige Katastrophen und Notlagen mit landesweiten oder internationalen Auswirkungen (Ereignisfälle) oder bewaffneten Konflikten, ist die Koordination und Abstimmung von zivilen und militärischen Stellen im Verkehrswesen Aufgabe des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Zum einen koordiniert und unterstützt die KOVE die Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Stellen bei der Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf Ereignisse wie beispielsweise eine Pandemie, ein landesweiter Stromausfall, ein Cyber-Angriff, ein Kernkraftwerksunfall oder ein Erdbeben. Zum anderen steht die KOVE der federführenden Stelle auf Stufe Bund (Bundesamt, Departement, Organ, Stab) bei der Bewältigung eines Ereignisses für die Koordination und Abstimmung von Massnahmen im Verkehrswesen zur Verfügung.
- Landverkehrsabkommen Schweiz-EU
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Abkommen vom 21.6.1999, in Kraft seit 1. Juni.2002, ersetzte das Transitabkommen zwischen CH und EU von 1992 (vollständige Ablösung per 1.1.2005). Das Landverkehrsabkommen CH-EU sichert die schweizerische Verlagerungspolitik gegenüber der EU vertraglich ab und trägt damit zur Umsetzung des Alpenschutzartikels bei; es bringt verbesserten Marktzugang auf Schiene und Strasse und eine koordinierte Politik zum Schutz des Alpenraums; zentral war die schrittweise Einführung der 40-t-Limite für Lkw im Verbund mit der Erhebung und schrittweisen Erhöhung der LSVA.
- Lärmsanierung der Eisenbahnen
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Projekt im Rahmen der FinöV-Vorlage. Bis 2015 wurde die Lärmsituation entlang den Eisenbahnstrecken durch die Sanierung des inländischen Rollmaterials sowie Lärmschutzbauten (v.a. Lärmschutzwände) und Massnahmen an Gebäuden (v.a. Schallschutzfenster) substanziell verbessert. Das Nachfolgeprogramm sieht ein generelles Verbot unsanierter Güterwagen per 2020 vor.
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
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Distanz-, gewichts- und emissionsabhängige Strassenbenutzungsgebühr für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen; sie bezweckt die langfristige Deckung der Infrastrukturkosten sowie der Kosten zulasten der Allgemeinheit, die dem Schwerverkehr zurechenbar sind und für die er nicht durch andere Leistungen oder Abgaben aufkommt. Die LSVA trat am 1.1.2001 in Kraft und löste die pauschale Schwerverkehrsabgabe ab. Sie wird teilweise zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur verwendet; ein Teil des Abgabeertrags fliesst in den BIF.
- Leistungsvereinbarung (LV)
-
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB, siehe oben), in der die zu erbringenden Leistungen und die dafür vorgesehenen Abgeltungen und Finanzhilfen verbindlich für jeweils vier Jahre festgelegt werden.
Weiterführende Links:
- Marktüberwachung
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Die von den Behörden durchgeführten Tätigkeiten und von ihnen getroffenen Massahmen, durch die sichergestellt wird, dass die Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften übereinstimmen und keine Gefährdung für die Gesundheit, Sicherheit oder andere im öffentlichen Interesse schützenswerte Bereiche darstellen.
- Mobility Pricing
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Benützungsbezogene Abgaben für Infrastrukturnutzung und Dienstleistungen im Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr.
- Modalsplit
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Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf die einzelnen Verkehrsträger; Kenngrösse über die Anteile jedes Verkehrsträgers am Gesamtverkehr bzw. einem bestimmten Verkehrssegment (z.B. Güterverkehr).
- Nachtfahrverbot
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Lastwagen und Sattelschlepper dürfen auf den Schweizer Strassen nachts zwischen 22 h und 05 h nicht verkehren (vgl. auch Sonntagsfahrverbot).
- NEAT
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Neue Eisenbahn-Alpentransversale mit neuen Basistunneln durch Gotthard, Lötschberg und Ceneri. Der Lötschberg-Basistunnel wurde 2007 eröffnet, der Gotthard-Basistunnel folgt 2016 und der Ceneritunnel 2019. Die NEAT ist Voraussetzung für die Umsetzung der schweizerischen Verlagerungspolitik und verkürzt die Fahrzeiten im Personenverkehr.
- Netzzugang
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Eine Infrastrukturbetreiberin stellt ihr Schienennetz gegen Entgelt, den Trassenpreis, den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Zugsfahrten zur Verfügung. Der Netzzugang ermöglicht den Wettbewerb im Bahnbetrieb.
- Netzzugangsbewilligung
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Die Netzzugangsbewilligung erlaubt es einem Eisenbahnverkehrsunternehmen, fremde Eisenbahninfrastrukturen zu befahren. Sie wird in der Schweiz durch das BAV erteilt, wenn Kriterien der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Zusätzlich ist eine Sicherheitsbescheinigung notwendig.
- Nicht-ionisierende Strahlung
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Der Begriff der nicht-ionisierenden Strahlung (NIS) bezeichnet elektromagnetische Strahlung, die – im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung – nicht genügend Energie aufweist, um die Bausteine der Materie und von Lebewesen (Atome, Moleküle) zu verändern. Auch bei der Stromversorgung der Eisenbahnen entsteht derartige Strahlung.
- Öffentlicher Verkehr (öV)
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Der öffentliche Verkehr umfasst verkehrliche Angebote mit regelmässigen Fahrten gemäss einem definierten Fahrplan, die von allen Personen aufgrund vorgegebener Beförderungsbestimmungen genutzt werden können. In der Schweiz umfasst der öV nicht nur Verkehrsangebote mit Bahn, Tram und Bus, sondern auch per Schiff und Seilbahn.
- Offerte
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Im regionalen Personenverkehr unterbreitet ein Transportunternehmen mit einer Offerte den Bestellern (Kantone und Bund) die Bedingungen, unter welchen es eine Angebotsvereinbarung abzuschliessen bereit ist. Die Offerten umfassen unter anderem eine Darstellung des Angebotskonzepts, eine verbindliche Planrechnung sowie Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen und den Tarifen. Der Begriff Offerte existiert auch bei der Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur: Die Infrastrukturbetreiberinnen unterbreiten dem BAV eine verbindliche und rechtsgültig unterzeichnete Offerte, die den finanziellen und funktionalen Vorgaben entspricht.
Weiterführende Links:
- Ortsverkehr
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Angebote des öffentlichen Verkehrs, die der Feinerschliessung von Ortschaften dienen; Merkmal sind kurze Abstände zwischen Haltestellen. Die Haltestellen sind in der Regel nicht mehr als 1,5 km von der jeweils nächsten Haltestelle einer Regionallinie entfernt.
Weiterführende Links:
- OTIF
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Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr. In der heutigen Form besteht sie seit 1. Mai 1985 auf der Grundlage der COTIF. Gegenwärtig umfasst die OTIF 50 Mitgliedsstaaten plus ein assoziiertes Mitglied (Jordanien). Sie ist ein Instrument der Staaten – nicht der Bahnen – mit dem Auftrag, eine einheitliche Rechtsordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern und Personen aufzustellen (Transportrecht einschliesslich des Gefahrgutrechts sowie Verfahren für die technischen Vorschriften und die Zulassung von Eisenbahnmaterial).
Weiterführende Links:
- Plangenehmigungsverfahren
-
Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Infrastrukturen von Eisenbahnen, Seilbahnen, Trolleybussen sowie der Schifffahrt, geführt vom BAV. Entspricht einem Baubewilligungsverfahren.
- Planrechnung
-
Die Planrechnung dient in den Offerten zum Nachweis der ungedeckten Kosten einzelner Angebote, bspw. des regionalen Personenverkehrs.
- Privatbahnen
-
Begriff, der dazu dient, die Gesamtheit der konzessionierten Eisenbahnen exklusive SBB zu bezeichnen. Diese sind privat-rechtlich organisiert, während die SBB eine öffentlich-rechtliche AG ist.
- Räumliche Abstimmung
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siehe Sachplan Verkehr
- Regionaler Personenverkehr
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Umfasst - in Abgrenzung vom Fern-, Orts- und (rein) touristischen Verkehr - den Personenverkehr innerhalb einer Region, einschliesslich S-Bahnen und Groberschliessung von Ortschaften, sowie den Personenverkehr mit benachbarten, auch ausländischen Regionen, beispielsweise Busverbindung in periphere Täler. Der regionale Personenverkehr wird gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten.
- Rollende Landstrasse (Rola)
-
Angebot im begleiteten kombinierten Verkehr, mit welchem ganze Lastwagen per Bahn über die Gotthard- oder Lötschberg-Simplonachse transportiert werden (inkl. Begleitwagen für Chauffeure)
- Rollmaterial
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Alle Eisenbahnfahrzeuge, d.h. Lokomotiven, Wagen und Triebzüge
- Sachplan Verkehr
-
Der Sachplan stellt grundsätzlich die Koordination des gesamten Verkehrssystems (Strasse, Schiene, Luft, Wasser) untereinander und mit der Raumentwicklung sicher. Im Vordergrund stehen räumliche Aspekte.
- Sendung
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Masseinheit für den Gütertransport, entspricht der Ladekapazität eines Last- oder Sattelzuges, d.h. einem Sattelauflieger, einem standardisierten 30-Fuss, 40-Fuss oder 45-Fuss-Container, einem standardisierten 20-Fuss-Container schwerer als 16 Tonnen, zwei 20-Fuss-Container (TEU) leichter als 16 Tonnen, drei Wechselbehältern, welche kleiner als 20 Fuss-Container sind, oder aber einem Fahrzeug im begleiteten kombinierten Verkehr.
- Service Public
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Vom Staatswesen bestellte und bezahlte Dienstleistung, die zum Nutzen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
- Sicherheitsbescheinigung
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Die Sicherheitsbescheinigung im Eisenbahnverkehr bestätigt, dass das Unternehmen aufgrund seiner Organisation mit bestimmtem Personal und entsprechenden Fahrzeugen sicher auf einer fremden Infrastruktur fahren kann.
- Signum
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Aus den 30er Jahren stammendes schweizerisches Zugsicherungssystem mit den Funktionen „Warnung“ und „Halt“ (Notbremsung). Signum wird durch ETCS abgelöst.
- Standseilbahn
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Schienenbahn, deren Wagen an einem Stahlseil befestigt ist. Das über einen Motor (meist in der Bergstation) angetriebene Seil bewegt das Fahrzeug. Standseilbahnen werden zur Überwindung grosser Höhendifferenzen auf kurzen Strecken eingesetzt.
- Störfall
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Als Störfälle gelten ausserordentliche Ereignisse in Betrieben oder auf Verkehrswegen, wenn dabei schwere Schädigungen (z. B. Tote oder Verletzte, erhebliche Umweltschäden) ausserhalb des Betriebsareals oder beim Verkehrsweg auftreten.
Weiterführende Links:
- Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP)
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Die Eisenbahninfrastruktur wird im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms schrittweise ausgebaut. Dieses wird vom Bund unter Einbezug der Kantone der jeweiligen Planungsregionen und der betroffenen Eisenbahnunternehmen periodisch nachgeführt. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht zum Stand des Ausbaus, zu notwendigen Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms und zum nächsten geplanten Ausbauschritt vor.
- Terminal
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Umschlags- und Abfertigungsanlage für den unbegleiteten und begleiteten kombinierten Verkehr (Beladung, Entladung, Verteilung, Zwischenlagerung).
- Transitverkehr
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Die Schweiz querender Verkehr mit Quelle und Ziel ausserhalb der Schweiz. Abzugrenzen vom Export-, Import- und Binnenverkehr mit Ziel und/oder Quelle in der Schweiz.
- Transportunternehmungen (TU)
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Unter dem Begriff "TU" werden alle Unternehmungen zusammengefasst, die gewerbsmässig Personen oder Güter befördern. Dazu gehören konzessionierte und nicht konzessionierte Transportunternehmen.
- Trasse
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Zeitlich und örtlich definierter Fahrweg für einen Zug. Entspricht einem „Slot“ im Flugverkehr. Die Zahl der verfügbaren Trassen ermöglicht eine Aussage zur Kapazität einer bestimmten Strecke, nicht zur eigentlichen Belastung, die sich aus der Zahl der gefahrenen Züge ergibt.
- Trassenpreis
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Preis, den ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der Infrastrukturbetreiberin (ISB) für die Benützung einer Trasse zu bezahlen hat. Er umfasst den Mindestpreis (Grenzkosten) und im Personenverkehr einen Beitrag an die Deckung der Fixkosten (Deckungsbeitrag). Er wird durch den Bund festgelegt. Die Grundsätze für die Festlegung finden sich im Eisenbahngesetz und in der Netzzugangsverordnung.
Weiterführende Links:
- Triebfahrzeugführende
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Person, die ein Triebfahrzeug direkt oder indirekt führt. Das BAV stellt für diese Personen Führerausweise aus.
- TSI
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Technische Spezifikationen für die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnverkehrs. Diese bezwecken die Verknüpfung der nationalen Eisenbahnnetze sowie die Förderung des Zugangs zu diesen Netzen. Die TSI werden im Auftrag der Europäischen Kommission ausgearbeitet.
- Unbegleiteter kombinierter Verkehr
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Beförderung eines von seinem Fahrer nicht begleiteten Motorfahrzeuges mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beförderung von Containern und Wechselbehältern mit mehreren Verkehrsträgern (z.B. Strasse-Schiene oder Rheinschiff-Schiene).
- Union internationale des chemins de fer (UIC)
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Die Gründung des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) erfolgte 1922. Er hat zum Ziel, die Betriebsbedingungen der Bahnen zu vereinheitlichen. Heute ist er die weltweite Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnunternehmen und von Aktionen zur Weiterentwicklung des Schienenverkehrs. Zu den über 200 Mitgliedern zählen vor allem Bahnunternehmungen, Infrastrukturbetreiber und Unternehmen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bahnangebot ausüben.
Weiterführende Links:
- Verpflichtungskredit
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Instrument der eidgenössischen Finanzpolitik. Ermächtigung, für ein bestimmtes Vorhaben oder eine Gruppe gleichartiger Vorhaben bis zum bewilligten Höchstbetrag über das laufende Voranschlagsjahr hinaus finanzielle Verpflichtungen einzugehen.
- Verursacherprinzip
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Jeder Verkehrsteilnehmer trägt die von ihm verursachten Kosten.
- Vor- und Nachlauf im Kombiverkehr
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Zulieferung und Abholung von Transportgefässen (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger) per Lkw an den bzw. vom Terminal.
- Zahlungsrahmen
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Instrument der eidgenössischen Finanzpolitik. Für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag für Voranschlagskredite, der vom Parlament genehmigt werden muss.
- Zahnradbahn
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Eisenbahn, die die Kraft zur Überwindung von Steigungen nicht allein durch Adhäsion zwischen Schiene und Rad überträgt, sondern mittels eines Zahnrades auf eine zwischen den Fahrschienen verlegten Zahnstange.
- ZEB - Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
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Das Programm Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) hat das Ziel, die Kapazitäten für den Personen- und Güterverkehr weiter auszubauen. Es handelt sich um die vormalige zweite Etappe des Programms Bahn 2000. Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds, die einzelnen Projekte werden bis 2025 fertiggestellt.
- ZSI-127
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Zugsicherungssystem für nicht interoperable Bahnen, das auf Hardwarekomponenten von ETCS aufbaut. ZSI-127 gilt als Standard für die Schmalspurbahnen und enthält auch Funktionalitäten für Zahnradbahnen, welche ETCS nicht kennt.
- ZUB
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Zugbeeinflussungssystem mit kontinuierlicher Geschwindigkeitsüberwachung zwischen Vor- und Hauptsignal, teilweise ergänzt durch Auflöseschleifen (Loops). Wird schrittweise durch ETCS ersetzt.