Fahrplanverfahren

Drei gelbe Fahrplantafeln stehen auf einem Perron.
Der Fahrplan tritt in der Regel am zweiten Sonntag im Dezember für ein Jahr in Kraft.
© BAV

Für die Inhalte des Fahrplans sind die Transportunternehmen zuständig. Die oberste Verantwortung fürs Erstellen des jährlichen Fahrplans für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz hat hingegen das Bundesamt für Verkehr (BAV). Der Fahrplan tritt in der Regel am zweiten Sonntag im Dezember für ein Jahr in Kraft.

Mehr als 10'000 Züge und weit mehr Busse, Trams, Seilbahnen und Schiffe befördern in der Schweiz jeden Tag über eine Million Fahrgäste. Das Erstellen des eng getakteten Fahrplans für dieses umfangreiche Angebot im öffentlichen Verkehr ist äusserst komplex. Die oberste Verantwortung dafür hat das BAV. Es initiiert und beaufsichtigt den Prozess der Fahrplanerstellung und ist verantwortlich für die Publikation des Fahrplans. Als Aufsichtsbehörde wacht es auch darüber, dass der publizierte Fahrplan tatsächlich eingehalten wird.

Im Regional- und Agglomerationsverkehr erarbeiten die Besteller (Bund, Kantone und Gemeinden) gemeinsam mit den Transportunternehmen die Grundzüge des Fahrplans. Dazu gehört etwa, wie häufig die Züge fahren, wo sie halten und wie die Anschlussverbindungen an den Haltestellen gestaltet sind. Die SBB entwickelt mit Einbezug dieser Wünsche das Angebot für den Fernverkehr inklusive der Trassen für den Güterverkehr.

Fahrplanwechsel

Der Fahrplan tritt in der Regel am zweiten Sonntag im Dezember für ein Jahr in Kraft. Er wird jeweils für zwei Jahre erstellt, doch können im Zwischenjahr kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Jeweils Ende Mai bis Anfang Juni stellt die SBB den Stand des öV-Angebots der Öffentlichkeit vor und publiziert den ab dem nächsten Dezember gültige Fahrplan im Internet (www.öv-info.ch/de/fahrplan-entwurf). Während rund zwei Wochen haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zum Fahrplanentwurf zu äussern. Die Kantone sammeln die eingegangenen Stellungnahmen, werten diese aus und unterbreiten sie den betroffenen Unternehmen.

Den definitiven Fahrplan für das kommende Jahr und der aktuelle Fahrplan ist auf der Seite öv-info.ch verfügbar und erlaubt dynamische Abfragen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/fahrplanverfahren.html