Fahrplanverfahren
Für die Inhalte des Fahrplans sind die Transportunternehmen zuständig. Die oberste Verantwortung fürs Erstellen des jährlichen Fahrplans für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz hat hingegen das Bundesamt für Verkehr (BAV). Der Fahrplan tritt in der Regel am zweiten Sonntag im Dezember für ein Jahr in Kraft.

Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
