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Veröffentlicht am 2. Juni 2025

Fahrplanverfahren

Für die Inhalte des Fahrplans sind die Transportunternehmen zuständig. Die oberste Verantwortung fürs Erstellen des jährlichen Fahrplans für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz hat hingegen das Bundesamt für Verkehr (BAV). Der Fahrplan tritt in der Regel am zweiten Sonntag im Dezember für ein Jahr in Kraft.

Drei gelbe Fahrplantafeln stehen auf einem Perron.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen