Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einsehen zu können. Hierbei gelten die Rahmenbedingungen des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ). Für die Umsetzung im BAV besteht eine zentrale Ansprechstelle.

Wieviel kostet die Einsicht in ein amtliches Dokument?

Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand setzen sich aus dem Rechercheaufwand von CHF 100.- pro Stunde und den Kopierkosten zusammen. Die Tarife sind  in der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (VBGÖ) festgehalten.

Wie erhalte ich Einsicht in ein amtliches Dokument?

Die Einsicht in ein amtliches Dokument (Kopie oder Einsicht vor Ort) erfordert ein Gesuch. Möglichst präzise Fragen verringern den Aufwand der Verwaltung und senken damit die Kosten für die Gesuchsteller.

Für Ihr Gesuch füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden dieses per E-Mail oder per Post an das Bundesamt für Verkehr.

Wie läuft die Behandlung Ihres Gesuches ab?

Zunächst müssen diejenigen Personen und Unternehmen angehört werden, über die das Dokument Informationen enthält.

Spätestens 20 Tage nachdem Ihr Gesuch beim BAV eingegangen ist, werden Sie über den Stand des Verfahrens informiert. Allenfalls braucht es präzisere Informationen zum gesuchten Dokument, oder die Recherche ist sehr aufwendig und erfordert eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist oder eine relativ hohe Gebührenrechnung.

Wird Ihnen die Einsicht in ein Dokument verwehrt und Sie sind damit nicht einverstanden, wird auf Ihr Gesuch hin zusammen mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDSÖB) ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Bringt dieses keine Einigung, dann erhalten Sie vom Bundesamt für Verkehr eine Verfügung, die Sie beim Bundesverwaltungsgericht anfechten können. Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht nochmals eine Beschwerde eingereicht werden. Dieser Entscheid ist dann endgültig.

Dokumenteneinsicht, Formular Word (DOC, 46 kB, 26.07.2018)Antrag für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)

Dokumenteneinsicht, Formular Acrobat (PDF, 21 kB, 03.08.2006)Antrag für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)

Kontakt

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Tel.: 058 463 00 92
E-Mail: Marcel.Hepp@bav.admin.ch

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