Aufgaben und Ziele des BAV werden jedes Jahr in einer Leistungsvereinbarung mit dem übergeordneten Departement UVEK festgehalten.
Die jährliche Leistungsvereinbarung zwischen dem UVEK und dem Bundesamt für Verkehr stellt die Verknüpfung und Umsetzung von politischen und betrieblichen Zielsetzungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs sicher. Im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes und zur Erhöhung der Informationstransparenz wird die Leistungsvereinbarung hier publiziert.
Die Leistungsvereinbarungen sind ein Instrument des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB). Mit dem NFB sollen die Haushaltssteuerung, ergebnisorientierte Verwaltungsführung sowie die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in der Bundesverwaltung sichergestellt werden.
Letzte Änderung 28.04.2025