Die zuständigen Behörden der RID-Vertragsstaaten können untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des RID zu genehmigen, sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Diese Abweichungen sind von der Behörde, die hinsichtlich der zeitweiligen Abweichung die Initiative ergreift, dem Sekretariat der OTIF mitzuteilen, das sie den RID-Vertragsstaaten zur Kenntnis bringt.
Alle gültigen zeitweiligen Abweichungen (multilaterale Sondervereinbarungen) können auf der Website der OTIF unter 1.5.1.1: Zeitweilige Abweichungen eingesehen werden.