Bahnunternehmen Phasen Bundesamt für Verkehr

Das Bahnunternehmen muss sich laufend auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen einstellen. Beim Personal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betrifft dies insbesondere die Vorschriften über die Ausbildung und die Prüfungen des Personals.
Normativ Das BAV erarbeitet die für die Zulassung von Personal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben notwendigen Vorschriften und Richtlinien, wie z.B. wie z.B. die Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich und das Arbeitszeitgesetz.
Das Bahnunternehmen bildet das notwendige Personal aus und nimmt die notwendigen Prüfungen ab.  bzw. lässt diese von externen Experten abnehmen. Präventiv Das BAV ernennt die Prüfungsexperten und stellt auf Antrag der Bahnunternehmen die notwendigen Ausweise aus.
Das Bahnunternehmen setzt ihr Personal ein, erteilt die notwendigen Anweisungen und kontrolliert, ob diese eingehalten werden. Es setzt periodische Prüfungen für das Personal an und führt die notwendigen Nachweise. Betrieb Das  BAV überprüft im Rahmen der Sicherheitsüberwachung, ob die Organisation des Bahnunternehmens im Bereich der Sicherheit geeignet ist, die geltenden Vorschriften umzusetzen und die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.
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