Infrastruktur

Bahnunternehmen Phasen Bundesamt für Verkehr
Das Bahnunternehmen muss sich laufend auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen einstellen. Bei der Infrastruktur sind dies insbesondere Vorschriften zum Betrieb und zum Unterhalt der Anlagen. Normativ Das BAV passt die die geltenden Vorschriften, wie z.B. die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB EBV) laufend dem Stand der technischen Entwicklung an und berücksichtigt neu erkannte Risiken.
Für die Infrastruktur muss das Bahnunternehmen die für die Zulassung und Betriebsbewilligung notwendigen Sicherheitsnacheise vorlegen. Es muss zusätzlich interne Vorschriften erlassen, damit der Unterhalt der Infrastruktur gemäss den Angaben des Herstellers gewährleistet ist. Präventiv Im Rahmen von Zulassungsverfahren genehmigt das BAV die neue Infrastruktur und erteilt, dort wo es notwendig ist, Betriebsbewilligungen.
Das Bahnunternehmen ihre Infrastruktur überwachen und unterhalten und die dafür notwendigen Arbeiten dokumentieren (Nachweise führen). Treten im Betrieb Störungen auf, müssen diese laufend ausgewertet werden, damit in den für die Infrastruktur geltenden Vorschriften entsprechende Präventivmassnahmen verordnet werden können. Betrieb Das  BAV überprüft im Rahmen der Sicherheitsaufsicht, ob die Organisation des Bahnunternehmens im Bereich der Sicherheit geeignet ist, die geltenden Vorschriften umzusetzen und die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.
https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/sicherheit/abgrenzung-der-verantwortlichkeit/infrastruktur.html