Einschränkungen für die Binnenschifffahrt (GeoIV-ID 100)

Gemäss dem Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) ist die Schifffahrt auf öffentlichen Gewässern in der Schweiz grundsätzlich frei. Die Kantone können jedoch Einschränkungen erlassen, wenn es das öffentliche Interesse oder andere wichtige Gründe erfordern.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erarbeitet das Geodatenmodell mit GeoIV-ID 100, welches diese kantonalen Einschränkungen beschreibt. Es deckt sämtliche Verbote, Gebote, Empfehlungen und Informationen ab und umfasst alle entsprechenden Rechtsgrundlagen. Für die Erfassung der Daten sind die Kantone zuständig.

Die folgenden Links führen zu den Modell-Unterlagen für die Verwendung in technischen Systemen. Der XML-Katalog zum Datenmodell enthält die Code-Einträge, Rechtsgrundlagen und Symbole auf Bundesebene zur Verwendung bei der Erfassung der Einschränkungen. Er kann mit kantonalen Inhalten erweitert werden. Aktuell sind die Symbole für die Schifffahrtszeichen erst in Rasterformat verfügbar. Eine Umsetzung mit Vektor-Grafiken ist in Vorbereitung.

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