Gemäss Art. 18n Eisenbahngesetz (SR 742.101) kann das Bundesamt für Verkehr (BAV) Projektierungszonen festlegen, um Grundstücke für künftige Eisenbahnbauten und -anlagen freizuhalten. Da das BAV dieses Instrument bisher nicht genutzt hat, existieren noch kein Datenmodell und keine Geodaten zu dieser Rechtsgrundlage.