Projektierungszonen Eisenbahnanlagen (ID 96)

Gemäss Art. 18n Eisenbahngesetz (SR 742.101) kann das Bundesamt für Verkehr (BAV) Projektierungszonen festlegen, um Grundstücke für künftige Eisenbahnbauten und -anlagen freizuhalten. Da das BAV dieses Instrument bisher nicht genutzt hat, existieren noch kein Datenmodell und keine Geodaten zu dieser Rechtsgrundlage.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/geoinformation/geobasisdaten/projektierungszonen-eisenbahnanlagen.html