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Veröffentlicht am 12. Juni 2025

Lärmbelastungskataster

Gemäss Gesetz müssen die Behörden die Lärmimmissionen des Verkehrs messen und festhalten. Das BAV führt zu diesem Zweck einen Lärmschutzkataster für Eisenbahnanlagen.

Radsatz eines Güterwaggons auf einem Gleis. Am Fahrwerk hängt ein rotes Türschild mit der Aufschrift «I DO NOT DISTURB»

Das BAV erstellt gemäss Lärmschutzverordnung (SR 814.41, Art. 37 u. 37a) und Verordnung über Geoinformation (SR 510.620, Anhang 1) einen Lärmbelastungskataster. Die Daten entsprechen dem Datenmodell «Lärmbelastungskataster für Eisenbahnanlagen». Der Lärmbelastungskataster besteht aus zwei Teilen: Emissionen und Immissionen.

Emissionen

Immissionen

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr

Sektion Umwelt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen