Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission

Die Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission ist eine ausserparlamentarische Kommission. Sie besteht aus:

  • der Präsidentin oder dem Präsidenten;
  • sechs Vertreterinnen und Vertretern der dem AZG unterstellten Unternehmen;
  • sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
  • je sechs Ersatzmitgliedern für die Vertretung der Unternehmen und für die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Arbeitszeitgesetzkommission begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen des Arbeitszeitgesetzes und seines Vollzugs. Sie ist befugt, von sich aus Anregungen zu machen.

In der Regel tagt die Kommission zwei Mal im Jahr.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/arbeitszeitgesetz/eidgenoessische-arbeitszeitgesetzkommission.html