Die Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission ist die Bundesbehörde für Fragen des Arbeitszeitgesetz. In der Kommission sind die Arbeitnehmenden und die Unternehmen vertreten.
Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission
Die Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission ist eine ausserparlamentarische Kommission. Sie besteht aus:
- der Präsidentin oder dem Präsidenten;
- sechs Vertreterinnen und Vertretern der dem AZG unterstellten Unternehmen;
- sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- je sechs Ersatzmitgliedern für die Vertretung der Unternehmen und für die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In der Regel tagt die Kommission zwei Mal im Jahr.