Zum Schutz der Angestellten des öffentlichen Verkehrs enthält das Arbeitszeitgesetz unter anderem Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeit sowie den Gesundheitsschutz.

© SBB
Die besonderen Umstände beim öffentlichen Verkehr erfordern spezielle Regelungen zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Betriebs und zum Schutz der Mitarbeitenden, die in den diesem Gesetz unterstellten Betrieben beschäftigt sind. Diese Bedürfnisse sind im Arbeitszeitgesetz (AZG) abgedeckt.
Das AZG enthält Vorschriften über die Arbeits- und die Ruhezeit, den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung sowie über den Sonderschutz für Jugendliche und Frauen in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Es handelt sich um ein Spezialgesetz für den öffentlichen Verkehr, das als solches gleichwertig neben dem Arbeitsgesetz (ArG) steht.