Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfasst alle Fahrten von Lastwagen und anderen schweren Güterfahrzeugen ab 3,5 Tonnen. Sie dient dazu, die nicht gedeckten Wegekosten und die externen Kosten dieses Verkehrs zu decken, welche er mit Schäden an Umwelt, Gesundheit etc. auslöst. Die LSVA  ist ein wichtiges Element der schweizerischen Verlagerungspolitik und über das Landverkehrsabkommen mit der EU auch international abgesichert. Die abgestuften Tarife der LSVA setzen Anreize für den Einsatz moderner, umweltfreundlicher Lastwagen.

Erhoben wird die LSVA durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Die jährlichen Einnahmen betragen rund 1,5 Milliarden Franken. Die Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone, zu zwei Dritteln an den Bund.

Der Bund verwendet seinen Anteil an den Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung der Bahninfrastruktur. Der Bundesrat hat das BAV 2021 beauftragt, Varianten für eine Weiterentwicklung der LSVA zu erarbeiten.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/strassengueterverkehr/lsva.html